Zertifikaterwerb, Sprachen, Semesterübersicht
Erwerb der Universitätszertifikate FRS I und FRS II
Die Kurse des Fremdsprachigen Rechtsstudiums sind in Module eingeteilt. Der Erwerb des Universitätszertifikats FRS I setzt die Belegung und den Abschluss von zwei Modulen eines Rechtskreises (es gibt daher kein englisch-amerikanisches Zertifikat!) voraus. Jedes Modul endet mit einer schriftlichen Prüfung. Nach dem erfolgreichen Bestehen von zwei Prüfungen in schriftlicher Form, ist zusätzlich eine mündliche Prüfung abzulegen.
Auf dem Universitätszertifikat werden sowohl die Themen der belegten Module, als auch die Einzelnoten sowie die Gesamtnote ausgewiesen.
Das Universitätszertifikat FRS II setzt den Erwerb des FRS I voraus und wird durch den Abschluss zweier vom ersten Kursverlauf thematisch abweichender Module und dem Bestehen einer weiteren mündlichen Prüfung erworben.
Die Belegung nur eines Moduls des FRS erfüllt die Voraussetzung für die BZQ II und entspricht dem Arbeitsumfang von 5 Leistungspunkten.
Die Semesterplanung des Fremdsprachigen Rechtsstudiums gewährleistet, dass in vier aufeinanderfolgenden Semestern Kurse mit unterschiedlichen Themen in jedem Rechtskreis angeboten werden.
Kursangebot / FRS-Sprachen
- Amerikanisches Recht
- Brasilianisches Recht
- Chinesisches Recht
- Englisches Recht
- Französisches Recht
- Italienisches Recht
- Polnisches Recht
- Russisches Recht
- Spanisches Recht
- Türkisches Recht
Angebote des Sprachenzentrums
Sollte Ihr Sprachniveau noch nicht für die Teilnahme an einem FRS-Kurs ausreichen, können Sie sich hier für Sprachkurse des Sprachenzentrums anmelden. Zu den Sprachkursen in Polnisch und Chinesisch informieren Sie sich bitte unter Aktuelles.