Europäisches Recht und Rechtsvergleich
Dieser Masterstudiengang wird innerhalb der Mehrfachabschlusskooperationen von Masterstudierenden unserer Partneruniversitäten absolviert:
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Université Panthéon-Assás Paris II, im Rahmen des Deutsch-Französischem Rechtsstudiums (BerMüPa);
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King's College London, im Rahmen des Deutsch-Englischen Rechtsstudiums;
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Université Panthéon-Assás Paris II, King's College London, Sapienza Università di Roma, University of Amsterdam, Universidade Católica Portuguesa Lissabon und National and Kapodistrian University of Athens im Rahmen der European Law School;
Zusätzlich wird dieser Studiengang von Studierenden der Partneruniversität China University of Political Science and Law absolviert.
Studienprogramm
Die Zulassung zum Studium erfolgt zum Wintersemester. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet zum 31. März des Folgejahres. Das Sommersemester beginnt am 1. April und endet am 30. September. Die Dauer des Studiums beträgt zwei Semester.
Im Masterstudiengang müssen insgesamt 60 Studienpunkte erworben werden. Davon entfallen 45 Studienpunkte auf das Fachstudium und 15 Studienpunkte auf die Masterarbeit. Die Masterarbeit kann in allen im Studiengang berührten Themenfeldern erarbeitet werden.
Studien- und Prüfungsordnung vom 23. Juni 2017 (AMBl. HU 30/2017)
Kernbereiche
Im Masterstudiengang können folgende Kernbereiche gewählt werden:
- Im Rahmen der European Law School:
- Privatrecht,
- Wirtschaftsrecht,
- Öffentliches Recht und
- Strafrecht;
- Im Rahmen des 1. Jahres des Deutsch-Französischen Rechtstudiums (BerMuePa):
- Deutsches Recht;
- Im Rahmen des Deutsch-Englischen Rechtsstudiums und für Studierende der CUPL
- Deutsches Recht und Rechtspraxis;
- Im Rahmen des 2. Jahres des Deutsch-Französischen Rechtstudiums (BerMuePa):
- Immaterialgüterrecht
- Internationales Wirtschaftsrecht
- Völker- und Europarecht
- Vertiefung Deutsches Recht
Kontakt
Weitere Infomationen über das Masterprogramm erhalten Sie im Büro für Internationale Programme.