HCeLP Veranstaltung am 3. April: Investoren in Anwaltskanzleien - Zukunftsmodell oder Ende der Rechtspflege?
Am 19. Dezember 2024 hat der EuGH entschieden, dass das Fremdbesitzverbot des deutschen Anwaltsrechts mit europäischem Recht, insbesondere mit der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist (C-295/23 - Halmer Rechtsanwaltsgesellschaft). Das Verbot der Beteiligung von Finanzinvestoren an Rechtsanwaltskanzleien sei durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses, insbesondere durch den Schutz der anwaltlichen Unabhängigkeit gerechtfertigt.
Das Humboldt Center for the Legal Profession (HCeLP) nimmt die Entscheidung zum Anlass, am 3. April zu einer Podiumsdiskussion über das Fremdbesitzverbot einzuladen. Unter dem Titel “Investoren in Anwaltskanzleien - Zukunftsmodell oder Ende der Rechtspflege?” soll das Urteil kritisch diskutiert und Entwicklungsperspektiven ausgeleuchtet werden.
Auf dem Podium sitzen Susanne Münch (Bundesministerium der Justiz), Nadja Wietoska (Bundesrechtsanwaltskammer), Markus Hartung (Legal Tech Verband Deutschland e.V.), Prof. Dr. Thomas Gasteyer (Deutscher Anwaltverein), Prof. Dr. Dirk Uwer (Hengeler Mueller) und Prof. Dr. Christoph Schalast (Bundesverband der Wirtschaftskanzleien Deutschlands). Die Moderation übernimmt Prof. Dr. Volker Römermann, Direktor des HCeLP und Honorarprofessor an der HU Berlin.
Die Veranstaltung beginnt um 16 Uhr und findet im Senatssaal im Hauptgebäude der Humboldt-Universität zu Berlin, Unter den Linden 6, statt. Die Teilnahme ist kostenlos, setzt aber eine Anmeldung voraus: www.eventbrite.de/e/1266981498769 [1]