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Juristische Gesellschaft zu Berlin: Vortrag von Nadjma Yassari am 11. September



Auf Einladung der Juristischen Gesellschaft zu Berlin spricht Nadjma Yassari, Professorin an der Universität Hamburg und Direktorin des Schweizerischen Instituts für Rechtsvergleichung am Mittwoch, 11. September, um 18.00 Uhr im Kammergericht Berlin (Plenarsaal) über "Die Frühehe im Recht". Dazu sind alle Interessierten ganz herzlich eingeladen!

Zum Thema:
Die Regulierung der ausländischen Frühehe will dem deutschen Gesetzgeber nicht gelingen. Das 2017 erlassene Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, wurde vom BGH dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung seiner Verfassungskonformität vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht erachtete es als teilweise verfassungswidrig: ein Gesetzgeber dürfe zwar die Wirksamkeit ausländischen Ehen pauschal von ei-nem Mindestalter abhängig machen, doch müssten Regelungen über die Folgen der Unwirksamkeit getroffen werden. Die Nachbesserung wurde am 30. Juni 2024 verabschiedet. Verbessert wurde das Gesetz indes nicht, im Gegenteil. Die Folgen der Unwirksamkeit von Frühehen treffen ausschließlich jene die geschützt werden sollen, das Gesetz widerspricht der Systematik des deutschen und des internationalen Familienrechts und wird mit großer Wahrscheinlichkeit abermals das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.

 

Zur Referentin:
Frau Professorin Dr. Nadjma Yassari ist Direktorin des Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne und Professorin für Internationales Privatrecht, Rechtsvergleichung und Islamisches Recht an der Universität Hamburg. Von Februar 2009 bis April 2024 leitete sie die Forschungsgruppe „Das Recht Gottes im Wandel – Rechtsvergleichung im Familien- und Erbrecht islamischer Länder" am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, eine einzigartige Forschungseinheit, die verglei-chend und interdisziplinär das materielle Recht in muslimischen Rechtsordnungen erforschte. 2009 war sie Co-Direktorin des Centre d'étude et de recherche en droit international et relations internationales an der Haager Akademie für Internationales Recht in Den Haag. 2018 war sie Generalberichterstatterin auf dem 20. Internationalen Kongress der Internationalen Akademie für Rechtsvergleichung in Fukuoka.

 

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Das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung ist eine selbständige Anstalt des Bundes mit Sitz in Lausanne. Das Institut ist eine Dokumentations- und Forschungsstätte für ausländisches und internationales Recht; seine Forschungsschwerpunkte sind das internationale Privat- und Zivilprozessrecht, die Methoden der Rechtsvergleichung, sowie das internationale Wirtschaftsrecht. Das Institut erstellt zudem Rechtsgutachten und rechtsvergleichende Studien für Bundesbehörden, Gerichte und Behörden

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