Künstliche Intelligenz und gerichtliche Streitbeilegung
Wenn es einen Lebensbereich gibt, in dem Künstliche Intelligenz bislang kaum eine Rolle spielt, dann ist es die Justiz. Tatsächlich finden Systeme, die gemeinhin als künstlich intelligent bezeichnet werden, bislang lediglich in der US-amerikanischen Strafjustiz Verwendung, und zwar zur Beurteilung der Rückfallwahrscheinlichkeit von Straftätern. Im Bereich der Ziviljustiz, die sich der gerichtlichen Beilegung privater Streitigkeiten widmet, fristet der Einsatz entsprechender Systeme demgegenüber bislang ein Schattendasein. Lediglich die in Peking und Hangzou ansässigen chinesischen Internetgerichte, die Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Geschäften beilegen, greifen dem Vernehmen nach auf „AI Judges“ zurück. Und Estland möchte ab dem Jahr 2020 Klagen bis zu einem Wert von € 7.000,00 in erster Instanz durch „Roboterrichter“ entscheiden lassen. Welche Chancen und Risiken bietet Künstliche Intelligenz für die deutsche Ziviljustiz?
Mehr dazu: Giesela Rühl, Künstliche Intelligenz in der gerichtlichen Streitbeilegung, in: Tom Braegelmann & Markus Kaulartz (Hrsg.), Rechtshandbuch Artifical Intelligence und Machine Learning, C.H. Beck, München 2020, S. 617-632, abrufbar unter https://beckassets.blob.core.windows.net/streitbeilegung.pdf