Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Austauschprogramme im Masterstudiengang

Die Juristische Fakultät hat, vor allem durch die international orientierten Lehrstühle, Kontakte zu Universitäten in der ganzen Welt. Im Rahmen dieser Austauschprogramme können Sie sich bewerben, wenn Sie die Erste Juristische Prüfung bestanden haben. Hilfreich für eine Teilnahme ist, wenn Sie Student/in der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität waren oder sind.

Weitere Austauschprogramme gibt es für Studierende in ihrem grundständigen (ersten) Studium. Jenseits der Kooperationsprogramme besteht die Möglichkeit, einen Masterabschluss in Eigeninitiative zu organisieren.

Partneruniversitäten

China

Südafrika

Großbritannien

USA

Bewerbung

Der Bewerbungsantrag ist bis zum 31. Januar zusammen mit folgenden Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in englischer Sprache im Büro für Internationale Programme einzureichen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben bzw. Projektbeschreibung
  • Nachweise zu sprachlichen Qualifikationen (siehe Anforderungen zur Sprachkenntnisse der jeweiligen Partneruniversitäten; Abiturzeugnis reicht nicht aus, TOEFL kann nach der Auswahlentscheidung abgelegt werden, wenn ein anderer Sprachnachweis zur Bewerbung vorliegt)
  • „Transcript of Records“: Leistungsübersicht des Studien- und Prüfungsbüros (AGNES-Ausdruck reicht aus)
  • Zeugnis der Ersten Juristischen Prüfung (bzw. Note des schriftlichen Teils, sofern die Prüfung noch nicht vollständig absolviert ist) - zwingend erforderlich! (Eine einfache Kopie genügt.)

Die Bewerbungsunterlagen sind (bitte nicht in Folien oder zusammengeheftet) einzureichen bei:

Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät
Büro für Internationale Programme
Unter den Linden 9
10099 Berlin

Die Anforderungen und Bewerbungsfristen erfahren Sie über die Links zu den einzelnen Universitäten auf dieser Seite oder über die Navigationleiste links.

Auswahlverfahren

Für die Auswahl gelten folgende Kriterien:

  • Ergebnisse der Ersten Juristischen Prüfung (wenn bislang nur die schriftlichen Noten vorliegen, übersenden Sie bitte Ihre GJPA-Kennzahl für die Noteneinsicht)
  • Studienbegleitende Leistungen (Transcript of Records bzw. Leistungsübersicht agnes)
  • Sprachliche Qualifikation
  • Studienvorhaben / Studienkonzept
  • Motivation
  • Ziele und persönliche Gründe für die Teilnahme am Austauschprogramm
  • Eignung, die Fakultät im Austauschprogramm zu repräsentieren

Die einzelnen Auswahlkriterien werden in ein Verhältnis zueinander gesetzt. Das Ergebnis der Ersten Juristischen Prüfung wird besonders gewichtet.

 

Hinweise zu Fördermöglichkeiten finden Sie hier.