Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer

3. Zyklus: "Grund- und Menschenrechte" (2011/12)

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Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (WS 2011/12 und SoSe 2012)

Im Wintersemester 2011/12 startete der dritte Zyklus der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte. Die Studierenden dieses einjährigen Zyklus, der auch das SoSe 2012 umfasste, beschäftigten sich im Rahmen von insgesamt 9 Projekten mit unterschiedlichsten aktuellen rechtlichen und rechtspolitischen Fragestellungen im Bereich des Menschenrechtsschutzes und des Antidiskriminierungsrechts.

Hier stellen wir Ihnen die im Rahmen dieses Clinic-Zyklus bearbeiteten Projekte vor.

Projekt 1: Extraterritoriale Anwendung der EMRK

Kooperationspartner: European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Die Studierenden untersuchten die Geltung der EMRK bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr und die Erfolgsaussichten von möglichen Klagen in konkreten Fällen.

Eine Beschreibung des Projektinhalts und der Ergebnisse finden Sie hier.

Projekt 2: Business and Human Rights

Kooperationspartner: European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Eine Beschreibung des Projektinhalts und der Ergebnisse finden Sie hier.

Die Clinic vor dem US-Supreme Court

Ein Team der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte war an der Redaktion eines amicus curiae briefs beteiligt, der das Anliegen der Kläger_innen im Fall Kiobel v Dutch Petroleum vor dem US Supreme Court unterstützt.

In diesem Fall möchten nigerianische Kläger_innen das niederländische Unternehmen Shell für Beihilfe zu schweren Menschenrechtsverletzungen im Niger-Delta zur Rechenschaft ziehen. Sie berufen sich dabei auf das US-amerikanische Alien Torts Statute (ATS). Die Regierungen von Staaten wie Großbritannien, Dänemark und auch Deutschland hatten in Amicus Briefen die Zulässigkeit des Prozesses angezweifelt. Der Supreme Court setzte darauf hin ausnahmsweise eine zweite mündliche Verhandlung zur Frage an, ob U.S-amerikanische Gerichte für Menschenrechtsklagen zuständig sind, die keinen Bezug zum Staatsgebiet der USA aufweisen.

Am 17.4.2013 entschied der Supreme Court, dass eine extraterritoriale Anwendung des ATS in diesem Fall nicht möglich und somit die Zuständigkeit des Supreme Courts zu verneinen sei. Aufgrund fehlender Anhaltspunkte in der Entstehungsgeschichte des ATS und dem Wortlaut bestehe nach den Regeln der Gesetzesinterpretation eine Vermutung gegen eine extraterritoriale Anwendung.

Um diese Vermutung zu widerlegen, erfordere es ein erhebliches Maß an innerstaatlicher Wirkung. Die Voraussetzungen, um eine solche Wirkung zu bejahen, benannte der Supreme Court nicht. Die bloße Firmenpräsenz in den Vereinigten Staaten reiche jedenfalls nicht aus.

Ob die universelle Zuständigkeit eines Staates in Zivilsachen in die nationale Souveränität eines Drittstaates eingreife, verneinte der Supreme Court nicht. Allerdings stellte er fest, dass diese Gefahr grundsätzlich bestehe und sich auch deshalb Bedenken bezüglich einer extraterritorialen Anwendung des ATS ergäben.

Positiv zu bewerten ist ferner, dass der Supreme Court sich bezüglich der Frage, ob einem Unternehmen wie Shell eine menschenrechtliche Verantwortlichkeit zukommt, nicht äußerte und somit auch dies nicht verneinte.

Die Verhandlung kann in voller Länge hier nachgehört werden. Das Wortprotokoll der Verhandlung finden Sie hier. Einen genaueren Bericht zum Verhandlungsverlauf und weitere Informationen Verfahren finden Sie hier. Das Urteil kann hier nachgelesen werden.

Projekt 3: Entschädigungsansprüche wegen operativer Eingriffe und Zwangssterilisation aufgrund des TSG a.F.

Kooperationspartner: TransInterQueer e.V.

Nachdem das BVerfG das Erfordernis operativer Eingriffe für die Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz für verfassungswidrig erklärt hatte, untersuchten die Studierenden Möglichkeiten für die Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen Betroffener.

Eine Beschreibung des Projektinhalts und der Ergebnisse finden Sie hier.

Projekt 4: Leitfaden zur gütlichen Einigung in Diskriminierungskonflikten

Kooperationspartner: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)

Die Studierenden entwickelten einen Leitfaden für außergerichtliche Einigungsverfahren der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Diskriminierungsfällen.

Eine Beschreibung des Projektinhalts und der Ergebnisse finden Sie hier.

Projekt 5: Ethnisch getrennte Schulklassen

Kooperationspartner: Open Society Justice Initiative (OSJI)

Die Studierende entwickelte eine Klagestrategie gegen die Segregation von Schulklassen aufgrund der Muttersprache bzw. der Ethnizität als Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot.

Projekt 6: Institutioneller Rassimus in Polizei und Justiz in Deutschland

Im Rahmen des Praktikums bei: Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR)

Das Versagen der deutschen Behörden bei der Aufdeckung der "NSU-Morde" aufgrund rassistischer Stereotypen der Polizeibeamten gegen die Opfer hat zu Fragen nach institutionellem Rassismus geführt. Die Studierenden stellten ein Hintergrundpapier, das einen Überblick über die Debatte gibt und Empfehlungen zur Bekämpfung von institutionellem Rassismus ausspricht.

Eine Beschreibung des Projektinhalts und der Ergebnisse finden Sie hier.

Projekt 7: Chancengleichheit an Universitäten

Kooperationspartner: Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (LAKOF)

Seit dem Sommer 2011 schreibt das BerlHG für alle Berliner Hochschulen Satzungen zur Chancengleichheit vor. Die Studierenden entwickelten einen Entwurf, bei dem thematische Schwerpunkte auf struktureller und individueller Diskriminierung, sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sowie Mobbing und Stalking lagen.

Eine Beschreibung des Projektinhalts und der Ergebnisse finden Sie hier.

Projekt 8: UN-Behindertenrechtskonvention und Betreuungsrecht

Kooperationspartner: Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V.

Die Studierenden verfassten ein Rechtsgutachten zur Vereinbarkeit des Einwilligungsvorbehaltes für Willenserklärungen betreuter Personen in § 1903 BGB mit der neuen UN-Behindertenrechtskonvention, das  Reformbedarf insbesondere im Hinblick auf die konventionskonforme Ausgestaltung der Praxis attestiert.

Eine Beschreibung des Projektinhalts und der Ergebnisse finden Sie hier.

Projekt 9: Rassistische Einlasskontrollen: Disco-Testings vor Gericht

Kooperationspartner: Antidiskriminierungsbüro Sachsen (AdB)

Nachdem Tests des ADB-Sachsen 2011 ergeben hatten, dass sechs von elf Leipziger Diskotheken nicht-deutschen männlichen Testern den Eintritt verweigerten, erarbeiteten die Studierenden ein Gutachten, das dem Klägeranwalt in seinen Schadensersatzklagen wegen Diskriminierung zuarbeitet.

Veröffentlichung

Das Gutachten finden Sie hier (Working Paper Nr. 3, 2013).

Eine Beschreibung des Projektinhalts und der Ergebnisse finden Sie hier.