5. Zyklus "Grund- und Menschenrechte" (WS 2013/14 und SoSe 2014)
Im Wintersemester 2013/14 startete der fünfte Zyklus der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte. Die Studierenden dieses einjährigen Zyklus beschäftigten sich im Rahmen von insgesamt 11 Projekten mit unterschiedlichsten aktuellen rechtlichen und rechtspolitischen Fragestellungen im Bereich des Menschenrechtsschutzes und des Antidiskriminierungsrechts.
Hier stellen wir Ihnen die im Rahmen dieses Clinic-Zyklus bearbeiteten Projekte und deren Erfolge vor.
Projekt 1: Business and Human Rights
Kooperationspartner_in: European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
Es soll gemeinsam mit dem ECCHR und weiteren lokalen NGOs gegen ein transnationales Unternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen vorgegangen werden.
Projekt 2: Diskriminierung und hate speech im Internet
Kooperationspartner_in: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) und iRights.info
Gemeinsam mit Teilnehmer_innen der Humboldt Law Clinic Internetrecht befassen sich die Studierenden mit rechtlichen Fragestellungen des Persönlichkeitsschutzes im Kontext von diskriminierenden Handlungen im Internet. Dabei soll ein Leitfaden erstellt werden, der erklärt, wann rechtliche Ansprüche bestehen, und Möglichkeiten des außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehens aufzeigen. Weiterhin soll ein Policy Paper zum rechtspolitischen Handlungsbedarf erstellt werden.
Projekt 3: Geschlechtergerechtigkeit und Familiengerechtigkeit
Kooperationspartner_in: Zentrale Frauenbeauftragte der Humboldt Universität zu Berlin
Thema dieses Projekts wird die Untersuchung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes unter dem Aspekt der Geschlechter- und Familiengerechtigkeit sein. Es sollen Vorschläge erarbeitet werden, wie eine Revision aussehen könnte.
Projekt 4: Racial Profiling und strategische Prozessführung
Kooperationspartner_in: Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG)
Die Studierenden werden sich mit der diskriminierenden Polizeipraxis des Racial Profiling und der damit verbundenen Problemen in der Rechtsdurchsetzung beschäftigen und dem Kooperationpartner eine Prozessstrategie aus menschenrechtliche Perspektive vorschlagen.
Projekt 5: Der Begriff der „angemessenen Vorkehrungen“ im Kontext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Kooperationspartner_in: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)
Die Studierenden werden sich mit den rechtlichen Anforderungen bezüglich des Zugangs zu Bildung und Arbeit für Menschen mit Behinderung im Kontext des AGG auseinandersetzen.
Projekt 6: Auskunftspflichten im Aufenthaltsrecht
Kooperationspartner_in: Ban Ying e.V.
Die Studentinnen werden rechtlich untersuchen, inwiefern für Gerichte bei beispielsweise arbeitsrechtlichen Klagen von Personen, die sich in Deutschland ohne Papiere aufhalten, Unterrichtungspflichten gegenüber der Ausländerbehörde bestehen und ob diese Pflichten völker- und europarechtskonform sind.
Projekt 7: Diskriminierung wegen des Alters oder Behinderung
Kooperationspartner_in: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V. Landesverband Berlin
Die Studierenden werden nach Auswertung der bisherigen Beratungsfälle der Antidiskriminierungsstelle einen rechtlichen Leitfaden für die Beratungsarbeit des Vereins erstellen. Der Fokus soll dabei auf Diskriminierungen wegen des Lebensalters und der Behinderung liegen.
Projekt 8: Verschleppung
Kooperationspartner_in: Papatya – anonyme Kriseneinrichtung für junge Migrantinnen, Berlin und Rechtsanwältin Sonja Schlecht
Die Studentinnen werden sich mit der rechtlichen Situation aus Deutschland verschleppter oder in Deutschland von der Verschleppung bedrohter Mädchen und Frauen befassen.
Projekt 9: „Zugang zum Recht“ im Falle der sexualisierten Gewalt
Kooperationspartner_in: Deutsches Institut für Menschenrechte
Die Studierenden sollen recherchieren, wer in Deutschland im Bereich sexualisierter Gewalt bereits von dem Mittel der Amicus Curiae-Stellungnahmen Gebrauch gemacht hat, diese Personen und Organisationen befragen und deren Erfahrungen zusammenstellen.
Projekt 10: Institutionelle und strukturelle Diskriminierung: theoretische, sozialwissenschaftliche und rechtswissenschaftliche Begriffsklärung
Kooperationspartner: Rechtsanwalt Carsten Ilius
Aufgabe der Studierenden wird es sein zu prüfen, welche Interventionsmöglichkeiten gegen strukturellen und institutionellen Rassismus auf Grundlage des geltenden Antidiskriminierungsrechts bestehen. Voraussetzung dafür ist eine eingehende Begriffsklärung, die sozial- und rechtswissenschaftliche Wissensbestände zusammenführt.
Projekt 11: Elternschaft von Trans*Personen
Kooperationspartner_in: TransInterQueer e.V. (TrIQ) und Rechtsanwältin Barbara Wessel
Die Studierenden sollen in einem Gutachten klären, ob trans* Frauen und Männer unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung in ihrem rechtlichen Geschlecht Elternrechte erhalten können und wenn ja, wie dies umgesetzt werden kann.