Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer

Humboldt-Universität zu Berlin | Juristische Fakultät | Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer | Lehre | SoS 2014 | BS "Zuviel des Guten?" Das besondere Private im öffentlichen Recht

BS "Zuviel des Guten?" Das besondere Private im öffentlichen Recht

Dozentinen:

Prof. Susanne Baer, LL.M und Dr. Sarah Elsuni

Ort & Zeit:

Vorbesprechung: 9. Mai von 9-16 Uhr (organisatorisch und inhaltlich!) im  UL 9 E 25

Blocktermine: Do 5. Juni (13-18 Uhr) im Hauptgebäude Raum 2249a (Westflügel, Zwischengeschoss 1), & Fr 6. Juni. (9-18 Uhr) Hauptgebäude Raum 2249a & Sa 7. Juni. (9-14 Uhr) BE1 24

 

Beschreibung:

Öffentliches Recht reguliert nicht nur öffentliche Angelegenheiten, sondern befasst sich vielfach mit Einstellungen, Haltungen und Überzeugungen, die wir „privat“ nennen. Was genau ist das? So verbietet das Verwaltungsrecht - etwa im Vergaberecht oder im Verwaltungsverfahrensrecht - „private“ Wertungen, reguliert also „private“ Präferenzen; Migrationsrecht sanktioniert ebenso wie Sozialrecht „private“ Lebensgestaltung; die Grundrechte schützen und normieren „private“ Selbstentfaltung; und Diskriminierungsverbote wie die des Art. 3 GG legen fest, dass persönliche (und damit „private“) Vorlieben oder Aversionen von handelnden Personen außen vor bleiben müssen. Wie ist das zu verstehen?

Im Seminar gehen wir der Frage nach, wie genau „das Private“ jeweils beschaffen ist, wie es normiert wird und wo der rechtliche Zugriff problematisch oder auch befreiend wirkt. Wie setzen staatstheoretische Debatten das Private als das Andere im öffentlichen Recht? Was ergänzen kritische (feministische, antirassistische etc.) Perspektiven durch die Enthüllung des weithin „verheimlichten“ Privaten? Wie überzeugend ist die rechtspolitische Kritik beispielsweise am AGG oder an Verboten der Pornografie oder Prostitution („Jakobinertum“, „Zuviel des Guten“, „Zensur“)? Und ändert sich das rechtsvergleichend, europäisch und global?

Geboten wird Vertiefungswissen im öffentlichen Recht (Verfassungstheorie, Rechtsetzungslehre, Grundrechtstheorie) und in den Gender Studies bzw. der kritischen Rechtsforschung (Öffentlich/Privat, Konzepte von Diskriminierung, Recht als Machttechnologie) und die Vermittlung von Forschungskompetenzen.

Die Themen werden von Studierenden im Wege forschenden Lernens erarbeitet und im Seminar präsentiert und diskutiert. Dazu gehören die intensive vorbereitende Lektüre und die selbstständige Erarbeitung einer Präsentation zu einem Teilthema, in der Regel im Team, sowie die aktive Beteiligung an den Diskussionen.

Es ist nur eine Teilnahme am gesamten Seminar möglich. Die Lehrveranstaltung steht Studierenden der Rechtswissenschaft und der Gender Studies offen. Der erste Termin dient der organisatorischen Vorbesprechung UND dem inhaltlichen Einstieg (à d.h. Texte lesen!). Die vorbereitenden Texte werden Ihnen nach der Anmeldung genannt; Sie finden sie dann als Kopiervorlage am Lehrstuhl bzw. in Bibliotheken!


Anmeldungen schicken Sie bitte bis zum 21. 04. 2014 an: sekretariat.baer@rewi.hu-berlin.de mit Angaben zum Studienfach / -fächer (Semester), Matrikel Nr. und ggf. einem Thema, dass Sie interessiert.