Wissen
Der inter- und transdisziplinäre Ansatz des Lehrstuhls ist kritischen Ansätzen in der Rechtswissenschaft und der kritischen Perspektive der Gender Studies verpflichtet. Das spielt in allen Rechtsgebieten eine Rolle. Besonders wichtig ist es für das Antidiskriminierungsrecht.
Wer verstehen will, wie Recht dazu beitragen kann, das Zusammenleben von Menschen friedlich und inklsuv zu gestalten, also Ausgrenzung jeder Art entgegenzuwirken, muss sich auch intensiv mit den Grundrechten befassen, ob in nationalen Verfassungen oder regional oder international als Menschenrechte garantiert, und mit dem institutionellen Rahmen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die diese erst wirksam werden lassen. Dem widmet sich die Arbeit zu Comparative Constitutionalism.
Mit der Rechtssoziologie, die wir als interdisziplinäre Rechtsforschung weiter verstehen, interessiert das aber nicht nur dogmatisch. Kritische Ansätze der Rechtsforschung ermöglichen es, Recht auch als Ausgestaltung und Verteilung von Macht und Herrschaft zu begreifen - als Governance-Konstellationen, im Hinblick auf "private" und "öffentliche" Akteure, auf Staaten und NROs, und als wirkmächtiger "Diskurs". Konkret spielen daher auch das Verwaltungsrecht und die Verwaltungswissenschaften eine Rolle. Immer aber geht es auch um Auseinandersetzungen mit den großen Versprechen: Menschenwürde, Gleichheit und Freiheit, als Grundlagen der Gerechtigkeit.
Zu den einzelnen Themen:
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Rechtsforschung: Rechtssoziologie, Rechtspraxis, Rechtskulturen
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Kritische Ansätze in der Rechtswissenschaft und Rechtstheorie