Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Susanne Baer, LL.M.

Antidiskriminierungsrecht, Gleichstellungsrecht

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Die Forderung nach Gleichheit, Gleichberechtigung, Gleichstellung, Chancengleichheit oder auch equity, parity, equality hat eine lange Geschichte. Das ist auch die Geschichte der Versuche, unterschiedlichen Menschen vergleichbare Chancen zu geben, eigene Vorstellungen zu verwirklichen.

Die Debatte um Gleichheit ist damit eine Debatte um den Schutz vor Diskriminierung. Juristisch kann das bedeuten, Benachteilungen zu verbieten, und zwar sowohl die direkte als auch die indirekte, mittelbare Diskriminierung. Es kann auch bedeuten, Benachteiligte zu schützen oder zu fördern. Hier setzen die Diskussionen um Quote und affirmative action ein. Es kann aber auch bedeuten, mit unterschiedlichen Mitteln zu versuchen, Institutionen, Strukturen und Regelungen wie auch individuelle Einstellungen, Vorurteile und Verhaltensweisen zu verändern.

Antidiskriminierungsrecht richtet sich also gegen Benachteiligungen und Ausgrenzungen, die beispielsweise an Geschlecht und sexuelle Orientierung, (zugeschriebene) Ethnizität, soziale Herkunft und Schichtzugehörigkeit, Aussehen, Sprache, Behinderung und Befähigung, Alter, Religion und Weltanschauung anknüpfen.

Antidiskriminierungsrecht besteht aus internationalen, europäischen, nationalen und regionalen Gesetzen und anderen Vorschriften – von der Menschenrechtserklärung bis hin zu Schulgesetzen oder Verwaltungsvorschriften.

Lehrstuhlsammlung

Die Literatursammlung des Lehrstuhls zum Antidiskriminierungsrecht können Sie gerne vor Ort einsehen. Sie befindet sich in Raum 429. Informationen zu grund- und menschenrechtlichen Fragen des Antidiskriminierungsrechts und international vergleichende Perspektiven finden Sie hier.

Und was gibts noch?

"Studie zur Realität der Diskriminierung in Deutschland - Vermutungen und Fakten" - Freie Universität Berlin

Das im Rahmen des PROGRESS-Programms der Europäischen Union im Fachbereich Rechtswissenschaft der FU Berlin durchgeführte Forschungsprojekt widmet sich Fragen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung in der deutschen Gesellschaft, wobei ein realistisches Bild der Arten und Häufigkeit von Diskriminierung und Diskriminierungsmustern im Fokus der Studie steht. Die Ergebnisse und vergleichenden Feststellungen basieren auf einem Online-Fragebogen, auf einer Medienanalyse, auf verschiedenen Befragungen von Antidiskriminierungsverbänden und Rechtsanwält_innen sowie einer Gerichtsumfrage.

Für weitere Informationen den ausführlichen Bericht betreffend per mail an info@diskriminierung-in-deutschland.de

Diskriminierung bei Finanzdienstleitungen

Die europäische Kommission hat eine Studie in Auftrag gegeben, die untersucht, ob und wie die Kategorisierungen Alter, Behinderung, Geschlecht, Glaube oder Weltanschauung, ethnische Herkunft oder sexuelle Orientierung im Finanzdienstleistungssektor einbezogen werden. Schwerpunkte sind Versicherungen und Banken als Anbieter. Zum Hauptbericht, zu den Länderberichten, zu den Anhängen.

Entscheidungen zum Kopftuch-Streit

Mittlerweile haben zahlreiche Gerichte in Fragen des Kopftuches geurteilt. Baden-Württemberg hat das Kopftuchverbot für Lehrerinnen nicht durchsetzen können. Am 7. August 2006 urteilte das Verwaltungsgericht Stuttgart zugunsten einer Lehrerin der Grund- und Hauptschule der Landeshauptstadt, dass sie weiterhin mit Kopftuch unterrichten darf.
Die Schulverwaltung hatte die 55-Jährige zuvor angewiesen, das Tuch im Unterricht abzunehmen. Das Gericht sah darin jedoch eine Verletzung des Rechts auf religiöse Gleichbehandlung, da Ordensschwestern in einer staatlichen Schule in Baden-Baden in Ordenstracht allgemein bildende Fächer unterrichten dürfen. Das Schulgesetz lasse eine Bevorzugung christlicher Glaubensbekenntnisse nicht zu, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Lehrerin ist seit 1973 im Schuldienst des Landes und trat 1984 zum Islam über. Seit 1995 trägt sie auch im Unterricht ein Kopftuch. Sie hatte argumentiert, mit ihrem Kopftuch, das ähnlich wie eine Mütze gebunden sei und den Halsbereich frei lasse, gebe sie keine Bekundung mit politischem, religiösem oder weltanschaulichem Inhalt ab.

Urteilsbegründung
Weitere Informationen zum Kopftuch-Streit

Supreme Court of Sweden upholds claim for damages in a case of discrimination against lesbian couple

On 28 March 2006 the Supreme Court of Sweden delivered its ruling in the first restaurant discrimination case tried under new (in force 1 July 2003) civil law anti-discrimination legislation. The Swedish Ombudsman against Discrimination on the grounds of Sexual Orientation, mr. Hans Ytterberg, had filed a law suit against a restaurant which had turned away a lesbian couple because the two women had kissed and hugged each other on the premises. The City Court of Stockholm ruled against the Ombudsman but upon appeal the Court of Appeals reversed that ruling, found for the Ombudsman and ordered the restaurant company to pay 50000 SEK (approx. 5500 Euros or 6500 US dollars) in damages. The restaurant company appealed to the Supreme Court, which granted that the case be heard.

In its ruling the Supreme Court confirms that the interpretation of the burden of proof rules submitted by the Ombudsman was indeed correct and concluded, as did the Court of Appeals, that the restaurant had not proved that there were legitimate reasons that had nothing to do with their sexual orientation for turning the couple away. However when it comes to the size of the damages awarded, the Supreme Court ignored the Ombudsman’s arguments that Swedish law had to be interpreted in accordance with European Community law, which in the Directive 2000/43/EC, demands that sanctions be effective and dissuasive. The Supreme Court found that 15000 SEK (approx. 1500 Euros or 2000 US dollars) was adequate compensation.

The Ombudsman (www.homo.se) commented on the ruling, saying that it is of course positive that the Highest court in the land had made it clear that discrimination on the grounds of sexual orientation is unacceptable, while deploring at the same time the fact that the Court had ignored the need for protection against such discrimination to be effective and dissuasive. The Ombudsman concluded by stating that he would now have to consider proposing to the Government amended legislation on the one hand and on the other hand demanding that the courts in other pending cases ask for a preliminary ruling from the Court of Justice in Luxemburg as to what is meant by ‘effective’ and ‘dissuasive’ in the directives against discrimination, with respect to the level of damages awarded as compensation for discrimination.

Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Obwohl die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts bereits 2000/2001 in Kraft getreten ist, herrscht darüber weitgehend Unkenntnis, vor allem unter eingebürgerten Migrantinnen und Migranten. Relevant ist vor allem eine Änderung des § 25, demnach Personen, die eine andere Staatsbürgerschaft annehmen, ihre deutsche Staatsbürgerschaft verlieren, wenn deren Beibehaltung zuvor nicht explizit bewilligt wurde. Insbsondere türkische Menschen waren bisher negativ von der neuen Regelung betroffen, da sie vielfach über ihren Status als Illegale und die damit einhergende Einschränkung ihrer Rechte uninformiert waren. Hier finden Sie dazu ausführliche Informationen.

Schweizer Gesetz zur Lebenspartnerschaft

Das am 5. Juni 2005 durchgeführten Referendum über die eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare wurde laut Hochrechnung deutlich mit rund 58 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Das Gesetz sieht eine rechtliche Absicherung homosexueller Paare durch eine amtliche Registrierung der Partnerschaft vor. Den Gesetzestext, der bereits im vergangenen Jahr vom Parlament verabschiedet wurde und nun im Referendum angenommen wurde, finden Sie hier.

Neue Gleichbehandlungsrichtlinie der EG

Am 13. Dezember 2004 hat der Rat einstimmig die "Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen" (RL 2004/113/EG) angenommen, nachdem es bereits am 4. Oktober zu einer politischen Einigung im Rat gekommen war. Informationen dazu finden Sie hier.