Humboldt-Universität zu Berlin - Forschungsinstitut für Völker- und Europarecht

Wettbewerb 2003 in Jena

Erfolg für Jessup Moot Court Team der Humboldt Universität

Vom 21. bis 23. Februar 2003 fand in Jena die nationale Vorausscheidung des Philip C. Jessup Moot Courts statt. An dieser deutschen Vorausscheidung des international renommierten völkerrechtlichen Wettkampfs nahmen 14 deutsche Teams teil, wobei das Team der Humboldt Universität zu Berlin gleich dreimal als Sieger hervorging. Das Team, bestehend aus Anna Burghardt, Dagmar Lutz, Fabian Schmitz, Lena Schneller und Christina Cathey Schütz, erhielt die Auszeichnung für das beste Team und sowie für die besten Schriftsätze Deutschlands. Ebenso wurde Christina Cathey Schütz als beste Einzelsprecherin ausgezeichnet. Betreut wurde das Team von Marcus Schröder und Fabian Kiderlen, beide wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl Prof. Dr. Christian Tomuschat. Themen des Wettkampfs waren auch in diesem Jahr aktuelle völkerrechtliche Probleme, wie die Bewältigung der Folgen eines Bürgerkrieges sowie der Umgang mit Straflosigkeit von schweren Menschenrechtsverletzungen. Als Sieger der nationalen Vorausscheidung wird das Team der Humboldt-Universität Deutschland bei der internationalen Endrunde Anfang April in Washington vertreten.

Der Philip C. Jessup Moot Court ist der weltweit größte juristische Wettkampf von Studenten. In seinem vierundvierzigsten Jahr beteiligen sich weltweit etwa 1.500 Studierende von über 500 Universitäten aus mehr als 90 Ländern.

Grundlage des Wettkampfes ist ein simulierter Prozeß vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Dazu erarbeiten namhafte Völkerrechtler einen hypothetischen Rechtsstreit zwischen zwei fiktiven Staaten. In diesem Jahr geht es thematisch um die Wirren eines Bürgerkriegs, völkerrechtliche Verbrechen mit Zurechnungsproblemen von Handlungen Aufständischer und Folgeproblemen in neu gegründeten Staaten, die weitreichende Amnestien erlassen.
Dieser Wettkampf fördert die Mobilität der Studenten und weckt das Interesse für eine spätere internationale Tätigkeit auf dem Gebiet des Völkerrechts, sei es als Anwalt oder als Mitarbeiter einer internationalen Organisation. Ferner erhalten die Studierenden die einzigartige Möglichkeit, die theoretische Ausbildung des Studiums zu durchbrechen und praktische Anwaltstätigkeit kennen zu lernen.

Eine unschätzbare Erfahrung ist außerdem das Arbeiten in Teams: Über Erfolg oder Misserfolg entscheidet ausschließlich die Leistung der gesamten Mannschaft. Für die Ausbildung liegt ein weiterer Vorteil schließlich in der Verfahrenssprache. Die Anforderung, englischsprachige Schriftsätze zu verfassen, und eine mündliche Verhandlung in englisch zu führen, ermöglicht es, vorhandene Fremdsprachenkenntnisse fachbezogen einzusetzen und erheblich zu erweitern.

Finanziert wurde die Teilnahme an der deutschen Vorausscheidung vom Institut für Anwaltsrecht der Humboldt-Universität. Danken möchten wir auch der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer für ihre großzügige Unterstützung unserer Washington-Reise.