Interdisziplinäres Forschungskolloquium „Recht und Gefahr“ (Wissenschaft und Praxis)
Im interdisziplinären Forschungskolloquium “Recht und Gefahr” diskutieren Wissenschaftler*innen und Praktiker*innen aus den Bereichen der Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft, Religionswissenschaft, Anthropologie, Kriminologie, Anwaltschaft sowie Grund- und Menschenrechtsarbeit in regelmäßigen Sitzungen konkrete und aktuelle Fälle zu Gefahr sowie ihrer Konstruiertheit vor den Hintergründen der eigenen Forschungs- und Praxiskontexte.