Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Matthias Ruffert

Sommersemester 2024


Veranstaltungsinformationen

Im Sommersemester 2024 findet die Model European Union Conference (MEUC) als eine Simulation einer Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof statt. Die Veranstaltung dient dem Erwerb
sowie der Vertiefung von prozess- und materiellrechtlichen Kenntnissen des Unionsrechts. Die Simulation wird auf deutsch durchgeführt.

 

Dem diesjährigen Verfahren (IP v Quirin Privatbank AG, C-655/23) liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs von September 2023 zugrunde (BGH Beschl. v. 26.09.2023 - VI ZR 97/22).

Inhaltlich geht es um hochaktuelle Fragen zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie zu Vollharmonisierung, immateriellem Schadensersatzrecht und Unterlassungsansprüche.

Grundlage des Ausgangsverfahrens ist die Weiterleitung einer privaten Nachricht an eine dritte unbeteiligte Person im Rahmen eines Bewerbungsprozesses. Der Kläger argumentiert, dass der immaterielle Schaden nicht nur aus dem Verlust der Kontrolle über seine persönlichen Daten resultiert, sondern auch darüber, dass nun mind. eine zusätzliche Person über Umstände Kenntnis habe, die der Diskretion unterlägen. Er klagt dementsprechend auf Unterlassung und Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden.

 

Insbesondere sollen sich der MEUC-EuGH und die Teilnehmenden mit folgenden Fragen befassen:

  • Besteht ein Unterlassungsanspruch aus Art. 17 DSGVO oder sonstigen Bestimmungen der DGSVO, wenn der Kläger nicht die Löschung seiner Daten begehrt, sondern die erneute unrechtmäßige Weiterleitung der Daten verhindern möchte?
  • Umfasst der Begriff des immateriellen Schadens gem. Art. 82 I DSGVO bloße negative Gefühle oder ist ein weitreichenderer Nachteil erforderlich?
  • Stellt Verschuldensgrad ein Kriterium für die Bemessung des Schadensersatzes gem. Art. 82 I DSGVO dar?
  • Kann für die Höhe des Schadensersatzes anspruchsmindernd berücksichtigt werden, dass daneben auch ein Unterlassungsanspruch besteht?

 


Update

Der MEUC-EuGH hat nach langer Verhandlung und intensiver Fragerunden erfolgreich folgendes Urteil erlassen:

Sie finden es hier