Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Korrekturassistenz

Jurastudent
Mittelfenster („Keninfenster“) des großen Lesesaals der Königlichen Bibliothek („Kommode“) am Bebelplatz (bearbeiteter Ausschnitt eines Fotos von Matthias Heyde, https://bauten.hu-berlin.de/de/grimm/media_kontakt_und_information/bilderservice/humboldt-universitaet-zu-berlin-universitaetsbibliothek-zwb-rewi-leninfenster)

Vielen Dank für Ihr Interesse, an unserer Fakultät als Korrekturassistent_in zu arbeiten.

Ablauf von Korrekturen

Die Vergabe der Korrekturaufträge erfolgt im Rahmen der Lehrfreiheit ausschließlich durch die jeweiligen Lehrstühle.

Das Studienbüro unterhält eine Datenbank mit potentiellen Korrekturassistent_innen, aus der die Lehrstühle auf Anfrage auszugsweise Daten erhalten. Die Aufnahme in diese Datenbank garantiert Ihnen jedoch nicht, dass Sie mit einer Korrektur beauftragt werden: Wir haben keinen Einfluss darauf, wer, wann für welche Korrekturen wie oft engagiert wird.

Sie werden für jeden Korrekturauftrag einzeln von dem jeweiligen Lehrstuhl kontaktiert (regelmäßig via E-Mail) und können dann zu- oder absagen und auch die Menge der Korrekturen bestimmen. Die Klausuren/Hausarbeiten holen Sie bei einer Zusage beim jeweiligen Lehrstuhl ab und erstellen die Korrekturen zu Hause. Lösungsskizzen werden zur Verfügung gestellt.

Ihre Beauftragung erfolgt dabei je Korrekturauftrag über einen separaten Vertrag. Ein Anstellungsverhältnis wird dadurch nicht begründet. Eine längerfristige Zusammenarbeit ist natürlich wünschenswert.

Sie können sich auf dieser Webseite über die Termine der anstehenden Prüfungen informieren.

Korrekturen im Schwerpunkt sind ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Korrekturassistenz ist der Nachweis der Ersten Juristischen Prüfung. Diese muss vollständig abgelegt worden sein (kompletter staatlicher Teil und Schwerpunkt) und wird durch Einreichen einer Zeugniskopie nachgewiesen.

Es findet kein gesondertes Bewerbungsverfahren statt.

Die Korrekturtätigkeit ist zwingend an eine unmittelbare persönliche Erreichbarkeit in Berlin oder Umgebung gebunden. Prüfungsarbeiten werden nicht per Post übersandt und müssen persönlich an dem jeweiligen Lehrstuhl abgeholt und nach Korrektur dorthin zurückgebracht werden.

Besteht eine Beschäftigung an einem Lehrstuhl der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, dürfen Prüfungen dieses Lehrstuhls nicht korrigiert werden, wohl aber von anderen Lehrstühlen. Angestellte der Humboldt-Universität weisen wir darauf hin, dass die Anzeige einer Nebentätigkeit sowie die Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status (Clearing) erfolgen muss.

Aufnahme in die Datenbank

Sofern Sie Interesse an einer Korrekturtätigkeit für die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin haben, bitten wir Sie sich, in folgendes Online-Formular einzutragen:

https://www2.hu-berlin.de/rewi-korrektur/

Eine Liste der Studienmodule, in denen Klausuren geschrieben und korrigiert werden, finden Sie in dieser Übersicht.

Bei Fragen können Sie sich gerne an korrekturassistenz@rewi.hu-berlin.de wenden.

Verbleib und Ausscheiden aus der Datenbank

Die Juristische Fakultät strebt entsprechend eines Fakultätsratsbeschlusses eine Steigerung der Qualität der Korrekturen von Klausuren/Hausarbeiten an, um den Studierenden eine bessere Lernkontrolle zu ermöglichen.

Wir behalten uns vor, Korrekturassistent_innen anlassbedingt aus unserer Datenbank zu löschen. Über die Löschung werden die Betroffenen informiert.

Ein Anspruch auf Aufnahme oder Verbleib in der Datenbank besteht nicht und wird auch nicht durch Ihre Aufnahme begründet.

Stehen Sie für die Korrektur nicht länger zur Verfügung, reicht eine kurze Mitteilung an uns. Wir löschen Ihre Daten (inkl. des hinterlegten Examenszeugnisses und ggf. weiteren Dokumenten) dann aus unserer Datenbank. Da wir regelmäßig Sicherungen der Datenbank vornehmen (Backups), kann es sein, dass Ihre Daten noch für einen etwas längeren Zeitraum gespeichert bleiben.

Stehen Sie nur für einen vorübergehenden Zeitraum nicht zur Verfügung (z.B. längerer Urlaub) wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns dies ebenfalls mittteilen.