Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Kommissionen und Beauftragte der Juristischen Fakultät

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Attikafiguren der Königlichen Bibliothek („Kommode“) am Bebelplatz. © 2017 Claudia Haarmann. All rights reserved.

Der Fakultätsrat kann gemäß § 73 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) zu seiner Unterstützung und Beratung Kommissionen oder Beauftragte einsetzen. Über ihre Aufgabenstellung und die Dauer der Einsetzung entscheidet der Fakultätsrat. Der Fakultätsrat muss gemäß § 73 Abs. eine Ausbildungskommission einsetzen, in der die Studenten und Studentinnen die Hälfte der Sitze und Stimmen haben. Gemäß § 73 Abs. 5 BerlHG werden Kommissionen mit Entscheidungsbefugnis für Prüfungen und Promotionen eingesetzt.

Zudem ernennt der Fakultätsrat Mitglieder gemeinsamer Kommissionen, die mit anderen Universitätseinrichtungen gemeinsam zu besetzen sind.

Darüber hinaus gibt es Kommissionen und Beauftragte nach den Studien- und Prüfungsordnungen, nach der IT-Satzung der Humboldt-Universität sowie ggf. weiteren Rechtsvorschriften.

An der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin gibt es folgende Kommissionen und Beauftragte:

1. Haushalt, Personal und Struktur

2. Studium und Ausbildung

3. Medien und Service