Auslandsaufenthalte
Es gibt vielfältige Möglichkeiten für Jura-Studierende, ein Studium im Ausland aufzunehmen. Die Juristische Fakultät besitzt Austauschverträge mit Partneruniversitäten in verschiedensten Ländern – im Rahmen des Erasmus-Programms und im Rahmen weltweiter Kooperationsprogramme.
Die aktuelle RESTPLATZLISTE für einen ERASMUS+ Aufenthalt oder einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland finden Sie hier. Restplatzbewerbungen können bis zum 31. Mai 2024 ONLINE eingereicht werden.
- Erasmus+ • Outgoing
- Schwerpunkt im Ausland
- Outgoing außerhalb Europas
- Masterstudium im Ausland
- LL.M. in Eigeninitiative
- Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte
- Informationen für Mitarbeiter/innen mit dem Ziel eines Auslandsaufenthaltes
Studierende, die ein Studium in Großbritannien aufnehmen möchten, müssen keine Studiengebühren bezahlen.
Bei der Einreise nach Großbritannien nach dem 01.01.2021 sind bei Langzeitaufenthalten über 6 Monaten zu Studienzwecken Änderungen in den Visabestimmungen zu beachten.
Für Staatsbürger und Staatsbürgerinnen anderer Nationen als EU und Schweiz gelten evtl. besondere Visabstimmungen, diese für sie geltenden Einreisebestimmungen können im Zweifel unter https://www.gov.uk/check-uk-visa geprüft werden. Die Einreise mit Pass, nicht nur Personalausweis, wird empfohlen.
NEUE INFORMATION: Für alle Studierenden, die länger als 6 Monate in UK studieren wollen, gibt es zwei neue Gebühren: die Visagebühr (348 Pounds) und die Krankenversicherung, die in dieser Visakategorie verpflichtend ist (470 Pounds), auch wenn man eine internationale Krankenversicherung hat. Diese Gebühren erhebt die Regierung, nicht die Universitäten.
Für genauere Informationen hat der DAAD den Link zu den FAQ der EU Kommission zum Thema Brexit sowie die Präsentation des Brexit Webinars der Universities UK International (UUKI) auf der DAAD Webseite <https://eu.daad.de/service/was-noch-bewegt/brexit/de/77316-hinweise-zum-brexit--erasmus-und-das-vereinigte-koenigreich/> hinterlegt.
Wichtiger Hinweis für Personen, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren möchten, aber keine EU-Staatsbürogerschaft innehaben:
Leider kam es in der Vergangenheit bereits dazu, dass HU-Studierende ohne EU-Staatsbürgerschaft ihren Aufenthalt trotz erfolgter Nominierung nicht durchführen konnten, da für die Registrierung bei der Gasthochschule gesonderte Dokumente vorgelegt werden mussten, deren Beschaffung einen nicht unerheblichen zusätzlichen Zeit- und ggf. auch Kostenaufwand bedeutet hätte.
Falls Sie sich bei uns bewerben möchten und keine EU-Staatsbürgerschaft innehaben, seien Sie sich bitte bewusst, dass Sie für den Aufenthalt an der Gasthochschule die Aufenthaltsbedingungen für Nicht-EU-Bürger*innen erfüllen müssen. Dies ist trotz Ihrer Immatrikulation an einer deutschen Hochschule und dementsprechend auch trotz Vorliegens der für das Studium in Deutschland notwendigen Aufenthaltsdokumente notwendig.
Wir raten daher allen Bewerber*innen ohne EU-Staatsbürgerschaft, sich bereits vor Ihrer Bewerbung bei den Visa-Abteilungen der für Sie relevanten Gasthochschule(n) bzw. bei den Auslandsvertretungen des Gastlandes zu informieren, ob bzw. welche zusätzlichen Dokumente bis zu welchem Zeitpunkt von Ihnen eingereicht werden müssen.
Rabattcode Spotahome
Die HU hat mit der Wohnungsplatform Spotahome ein Vertrag, mit dem Sie 30 % Rabatt auf die Buchungsgebühr bekommen können. Dafür muss bei der Buchung einfach ein Code eingegeben werden. Der Code lautet HUZB30.
Hier finden Sie eine kurze Erklärung wie der Code anzuwenden ist und hier eine Liste der Städte, in denen der Buchungscode verwendet werden kann.