Auslandsaufenthalte
Es gibt vielfältige Möglichkeiten für Jura-Studierende, ein Studium im Ausland aufzunehmen. Die Juristische Fakultät besitzt Austauschverträge mit Partneruniversitäten in verschiedensten Ländern – im Rahmen des Erasmus-Programms und im Rahmen weltweiter Kooperationsprogramme.
Die aktuelle RESTPLATZLISTE für einen ERASMUS+ Aufenthalt oder einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland finden Sie hier.
- Erasmus+ • Outgoing
- Schwerpunkt im Ausland
- Outgoing außerhalb Europas
- Masterstudium im Ausland
- LL.M. in Eigeninitiative
- Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte
- Informationen für Mitarbeiter/innen mit dem Ziel eines Auslandsaufenthaltes
Studierende, die ein Studium in Großbritannien aufnehmen möchten, müssen keine Studiengebühren bezahlen.
Bei der Einreise nach Großbritannien nach dem 01.01.2021 sind bei Langzeitaufenthalten über 6 Monaten zu Studienzwecken Änderungen in den Visabestimmungen zu beachten.
Für Staatsbürger und Staatsbürgerinnen anderer Nationen als EU und Schweiz gelten evtl. besondere Visabstimmungen, diese für sie geltenden Einreisebestimmungen können im Zweifel unter https://www.gov.uk/check-uk-visa geprüft werden. Die Einreise mit Pass, nicht nur Personalausweis, wird empfohlen.
NEUE INFORMATION: Für alle Studierenden, die länger als 6 Monate in UK studieren wollen, gibt es zwei neue Gebühren: die Visagebühr (348 Pounds) und die Krankenversicherung, die in dieser Visakategorie verpflichtend ist (470 Pounds), auch wenn man eine internationale Krankenversicherung hat. Diese Gebühren erhebt die Regierung, nicht die Universitäten.
Das International Office der HU hat alles zur Einreise nach UK unter diesem link zusammengefasst.
Für genauere Informationen hat der DAAD den Link zu den FAQ der EU Kommission zum Thema Brexit sowie die Präsentation des Brexit Webinars der Universities UK International (UUKI) auf der DAAD Webseite <https://eu.daad.de/service/was-noch-bewegt/brexit/de/77316-hinweise-zum-brexit--erasmus-und-das-vereinigte-koenigreich/> hinterlegt.
Bitte beachten Sie die Informationen des DAAD zu Auslandsaufenthalten:
"Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus und seiner Varianten möchten wir Sie auf die Pressemitteilung der Europäischen Kommission <https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_21_195>vom 25.01.2021 und die Informationen des European Centre for Disease Prevention and Control <https://www.ecdc.europa.eu/en>hinweisen. Vor diesem Hintergrund raten wir weiterhin von der Ausreise in Corona-Risikogebiete und in Länder oder Regionen mit einer Corona-Reisewarnung des Auswärtigen Amtes dringend ab.
Die Informationen auf den nachfolgenden Webseiten haben wir entsprechend angepasst:
·Informationen zum Umgang mit Förderungen des Erasmus+ Programms aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus – Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit – DAAD <https://eu.daad.de/news/de/75924-informationen-zum-umgang-mit-foerderungen-des-erasmus-programms-aufgrund-der-ausbreitung-des-coronavirus/>__
·Coronavirus und Erasmus+: FAQ für Hochschulen <https://eu.daad.de/service/faq/coronavirus/de/76108-coronavirus-und-erasmus-faq-fuer-hochschulen/>
·Coronavirus und Erasmus+: Häufig gestellte Fragen von geförderten Studierenden <https://eu.daad.de/service/faq/coronavirus/de/76109-coronavirus-und-erasmus-haeufig-gestellte-fragen-von-gefoerderten-studierenden/>
Zudem möchten wir Sie auf die Webseite des DAAD <https://www.daad.de/de/coronavirus/>hinweisen.
Informationen zur Einreiseverordnung aus RKI-Virusvariantengebieten <https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/CoronaSchV_BAnz_AT_290121_V1.pdf>finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums und der entsprechenden Webseite des RKI. <https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html>
*Aktuelle Informationen des Auswärtigen Amts zu
Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland
finden Sie *hier.
<https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468>"
Das International Office der HU hat eine neue Website geschaltet, auf der aktuelle Informationen zu finden sind!
Wichtiger Hinweis für Personen, die einen Auslandsaufenthalt absolvieren möchten, aber keine EU-Staatsbürogerschaft innehaben:
Leider kam es in der Vergangenheit bereits dazu, dass HU-Studierende ohne EU-Staatsbürgerschaft ihren Aufenthalt trotz erfolgter Nominierung nicht durchführen konnten, da für die Registrierung bei der Gasthochschule gesonderte Dokumente vorgelegt werden mussten, deren Beschaffung einen nicht unerheblichen zusätzlichen Zeit- und ggf. auch Kostenaufwand bedeutet hätte.
Falls Sie sich bei uns bewerben möchten und keine EU-Staatsbürgerschaft innehaben, seien Sie sich bitte bewusst, dass Sie für den Aufenthalt an der Gasthochschule die Aufenthaltsbedingungen für Nicht-EU-Bürger*innen erfüllen müssen. Dies ist trotz Ihrer Immatrikulation an einer deutschen Hochschule und dementsprechend auch trotz Vorliegens der für das Studium in Deutschland notwendigen Aufenthaltsdokumente notwendig.
Wir raten daher allen Bewerber*innen ohne EU-Staatsbürgerschaft, sich bereits vor Ihrer Bewerbung bei den Visa-Abteilungen der für Sie relevanten Gasthochschule(n) bzw. bei den Auslandsvertretungen des Gastlandes zu informieren, ob bzw. welche zusätzlichen Dokumente bis zu welchem Zeitpunkt von Ihnen eingereicht werden müssen.