Ins Ausland - Studierende
Es gibt vielfältige Möglichkeiten für Jura-Studierende, einen ein- oder zweisemestrigen Studierendenaustausch im Ausland durchzuführen:

Fakultätskooperationen - Rechtswissenschaften
Die Juristische Fakultät besitzt Austauschverträge mit den juristischen Fakultäten ihrer Partneruniversitäten in verschiedensten Ländern – sowohl im Rahmen des Erasmus+-Programms als auch im Rahmen weltweiter Kooperationsprogramme. Auch die Auslandsschwerpunkte, die ohne Programmstudium absolviert werden, gehören zu den Fakultätskooperationen.

Universitätskooperationen - Alle Fachrichtungen
Auch besteht die Möglichkeit, einen Aufenthalt über die Austauschverträge der HU auf universitätsweiter Ebene durchzuführen, die jeweils den Studierenden von mehreren oder allen Fachrichtungen offenstehen. Die Bewerbung auf diese Austauschaufenthalte findet über die zentrale Abteilung Internationales der HU statt. Bitte beachten Sie die abweichenden Bewerbungszeiträume.

Austauschprogramme mit gesonderten Bewerbungsmodalitäten
Für den Austausch an die Science Po in Paris und an die Universität Zürich bestehen gesonderte Bewerbungsmodalitäten.

Selbstorganisierter Studienaufenthalt (Freemover)
Sollte keine Kooperation zwischen Ihrer Wunschuniversität und der HU bestehen, haben Sie die Möglichkeit, einen Studienaufenthalt selbst zu organisieren. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Falle die gesamte Aufenthaltsplanung selbstständig mit der Gastuniversität absprechen und organisieren müssen. Von Seiten der HU können keine Vereinbarungen oder ähnliches unterzeichnet werden.

Fördermöglichkeiten für Aufenthalte ohne Erasmus+-/SEMP-Förderung
Wenn Sie einen Austausch an einer Partneruniversität durchführen möchten, die nicht Teil des Erasmus+-Programmes ist (Weltweit-Kooperationen inklusive Vereinigtes Königreich), finden Sie hier alternative Möglichkeiten zur finanziellen Förderung Ihres Aufenthaltes.
Weitere allgemeine Informationen und Anregungen finden Sie auch auf dem Instagram-Account der HU sowie dem Newsletter des International Offices.

Auslandspraktikum
Neben dem universitären Studierendenaustausch besteht auch die Möglichkeit, ein Praktikum im Ausland durchzuführen. Für alle weiteren Informationen sowie bei Fragen zum Auslandspraktikum wenden Sie sich bitte direkt an das Team der zentralen Abteilung Internationales. Bitte beachten Sie gegebenenfalls jedoch die allgemeinen Hinweise zum Pflichtpraktikum an der Juristischen Fakultät sowie Punkt 2 unserer Hinweise zum Urlaubssemester, falls das Praktikum direkt an einen Studienaufenthalt im Ausland anschließen soll.