Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Florian Jeßberger

Lehre | Lehrstuhl Jeßberger | Sommersemester 2021

Im Sommersemester 2021 bietet Prof. Jeßberger wegen eines Forschungsfreisemesters keine Lehrveranstaltungen an. Angeboten werden:

Straftaten gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftswerte (10290) | Dr. Epik

https://moodle.hu-berlin.de/course/view.php?id=101843

In der Vorlesung werden Straftaten gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftswerte besprochen. Schwerpunkte bilden die besonders praxisrelevanten und examensträchtigen Delikte des 19., 20. und 22. Abschnitts (Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Betrug und verwandte Delikte) sowie Straßenverkehrs- und Brandstiftungsdelikte. Vorausgesetzt wird der Stoff des Moduls Strafrecht I. Die Veranstaltung wird mit einer Klausur abgeschlossen und durch Arbeitsgemeinschaften begleitet. Weitere Informationen können Sie dem in Kürze auf Moodle veröffentlichten Ablaufplan entnehmen.

Strafrecht und Geschlecht (10773) | Dr. Steinl

https://moodle.hu-berlin.de/enrol/index.php?id=101769

Welche Rolle spielt Geschlecht im Strafrecht? Was versteht man unter geschlechtsspezifischer Gewalt? Was sind Femizide? Welche Herausforderungen bestehen für Strafverfahren in Fällen von Sexualdelikten? Welche Relevanz hat geschlechtsspezifische und sexualisierte Gewalt im Völkerstrafrecht?

Seit einigen Jahren ist, auch durch soziale Bewegungen wie #MeToo, der strafrechtliche Umgang mit verschiedene Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt Gegenstand kontroverser rechtspolitischer Debatten. Einige dieser Impulse hat der Gesetzgeber bereits aufgenommen und in Recht gegossen: So etwa mit der Sexualstrafrechtsreform 2016 („Nein heißt Nein“) und der Strafbarkeit von Upskirting. Auch verschiedene Reformen zum Thema geschlechtsspezifischer Hassrede sind bereits beschlossen. Auf die politische Agenda drängt derzeit beispielsweise die Kriminalisierung von Catcalling. Es stellt sich damit auch die Frage nach den Grenzen der Rolle des Strafrechts.

Das Seminar widmet sich dem Zusammenhang zwischen Strafrecht und Geschlecht. Diskutiert werden Fragen, die durch gesellschaftlichen Wandel und Reformbemühungen an das Strafrecht herangetragen werden. Diese Herausforderungen sollen erfasst, konzeptualisiert und ihre Auswirkungen auf das Straf- und Strafprozessrecht sowie das Völkerstrafrecht untersucht werden.


AG Straftaten gegen Persönlichkeitswerte  | Herr Beinder
Mittwochs 8-10 Uhr

AG Straftaten gegen Persönlichkeitswerte  | Frau Schuchmann

Freitags 8-12 Uhr


The Procedural Law of the International Criminal Court (10769) | Prof. Nerlich

https://moodle.hu-berlin.de/user/index.php?id=105235

This course assess the procedural law of the International Criminal Court (ICC) from a comparative perspective, discussing the origins (common law/Romano-Germanic law) of some of the principal elements of the ICC's procedure and their interplay.

Students are expected to prepare a presentation on a relevant topic in advance and present their findings at the course.

Ansprechpartnerin: Frau Runzler (sekretariat.jessberger@rewi.hu-berlin.de)

Strafverfassungsrecht – Die Konstitutionalisierung des Straf- und Strafverfahrensrechts in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (10774) | Dr. Norouzi

 

Das Straf- und das Strafverfahrensrecht werden gerne als „angewandtes Verfassungsrecht“ bezeichnet. Das ist aufgrund der grundrechtlichen Eingriffsdichte, die das strafgerichtliche Erkenntnisverfahren für den Einzelnen bedeutet und die im Schuld- und Strafausspruch des Strafurteils ihre Konzentration findet, ein einleuchtendes Bild. Dabei wird aber häufig nicht bedacht, dass sowohl das Straf- als auch das Strafverfahrensrecht, was System-, Begriffs- und Prinzipienbildung angeht, in Teilen auf einer Dogmatik und Gesetzgebung beruhen, die vor-konstitutionellen Ursprungs ist, soll heissen: sich vor In-Kraft-treten des Grundgesetzes entwickelt hat und teilweise durch das Denken und Staatsverständnis der Kaiserzeit geprägt war. Die Lehrveranstaltung will aus dieser Perspektive vertiefen, inwieweit gerade die Rechtsprechung des BVerfG zu einer Konstitutionalisierung des Straf- und des Strafverfahrensrechts beitragen und dessen überkommene Prinzipien und Systeme in das geltende Grundgesetz integrieren konnte. Welche Bedeutung hat der Rechtsgüterschutz zur Begründung und Begrenzung staatlichen Strafens? Welche Grenzen ergeben sich aus der Grundrechtsdogmatik für das staatliche Ermittlungs- und Aufklärungsinteresse? Oder welche Konsequenzen hat die Integration der Rechtsprechung des EGMR für die Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes im Strafprozessrecht? Dies sind, beispielhaft genannt, Fragen, denen im Rahmen des Seminars nachgegangen werden soll.

Ansprechpartnerin: Frau Runzler (sekretariat.jessberger@rewi.hu-berlin.de)