Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Florian Jeßberger

Schwerpunkt 7 – Deutsche und internationale Strafrechtspflege

Informationen zu Inhalten und Ablauf des Studiums im Schwerpunkt 7 „Deutsche und internationale Strafrechtspflege“ finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Koordination des Schwerpunktes 7 im Wintersemester 2023/24 Prof. Heger übernimmt (sekretariat.heger.rewi@hu-berlin.de).

 

Überblick

 

Das Studienangebot erstreckt sich über zwei Studiensemester und richtet sich in erster Linie an die Studierenden im Staatsexamensstudiengang (typischerweise ab dem fünften Fachsemester), die den Schwerpunkt 7 „Deutsche und internationale Strafrechtspflege“ belegen.

Der Schwerpunkt hat die Entwicklung des Strafrechts zum Leitthema. Er ist in zwei Arbeitsfelder untergliedert: Strafrechtspraxis und Internationales Strafrecht.

Der obligatorische Teil, der typischerweise im Wintersemester absolviert wird, vermittelt Grundlagenwissen. Die Veranstaltungen zur deutschen Strafrechtspraxis erweitern zunächst die im Grundstudium erworbenen Kenntnisse zum Strafverfahrensrecht und bringen die anwaltliche Perspektive zur Geltung. Das materielle Strafrecht wird aus der Perspektive seiner Relevanz für die Strafrechtspraxis erörtert. Die Veranstaltungen zum Internationalen Strafrecht befassen sich mit der Internationalisierung und Europäisierung des deutschen Strafrechts sowie mit dem Völkerstrafrecht.

Der wahlobligatorische Teil, der typischerweise im Sommersemester absolviert wird, bietet Vertiefungsveranstaltungen an. Das Curriculum ist nicht festgelegt, sondern variiert je nach Angebot. Im Bereich der Strafrechtspraxis werden Akzente gesetzt durch Seminare zum Strafrecht aus praktischer Perspektive, anwaltliche Projektbegleitung sowie durch Vertiefungen in praktisch besonders bedeutsamen Rechtsgebieten, einschließlich Grundfragen der Kriminalpolitik. Im Bereich des Internationalen Strafrechts werden insbesondere die Entwicklung des Völkerstrafrechts, des Europastrafrechts und die Praxis der internationalen Strafgerichtshöfe erörtert sowie die historische Perspektive zur Geltung gebracht.

Insgesamt vermittelt das Studium im Schwerpunkt 7 Kenntnisse, die es ermöglichen, die grundlegenden Veränderungen des Strafrechts in der Gegenwart zu verstehen. Zugleich wird auf eine strafrechtliche Berufspraxis vorbereitet, für die das Verfahrens- und Sanktionenrecht, die anwaltliche Perspektive und die Internationalisierung von besonderer Bedeutung sind.

Die Modulbeschreibungen finden Sie in der Studienordnung von 2008, zuletzt geändert am 25. September 2015 und in der Studienordnung von 2015.

 

Struktur und Inhalte

Das Studium des Schwerpunkts erfolgt über zwei Studiensemester und beginnt regelhaft im Wintersemester.

Im Wintersemester wird der obligatorische Teil studiert. Es sind die folgenden vier, jeweils zweistündige Vorlesungen zu belegen:

  • Strafverfahrensrecht und Strafverteidigung (Strafrechtspraxis I): Die Vorlesung behandelt vertieft ausgewählte Themen des Strafprozessrechts aus allen Verfahrensabschnitten. Die Teilnahme erfordert eine Kenntnis der Grundlagen des Strafprozessrechts. Die Darstellung der dogmatischen Probleme erfolgt mit Blick auf ihre Bedeutung in der Praxis, häufig aus der Sicht des Beschuldigten bzw. seines Verteidigers.
  • Materielles Strafrecht (Strafrechtspraxis II): Die Vorlesung zeigt mit Fällen aus der Praxis auf, wie sich die Erfassung und Bearbeitung des materiellen Strafrechts je nach prozessualer Lage und Verfahrensbeteiligung ändert. Aus dem materiellen Strafrecht werden schwerpunktmäßig diejenigen Bereiche behandelt, welche die Praxis besonders intensiv beschäftigen, so die Vermögensdelikte, die Straßenverkehrsdelikte und auch die Rechtsfolgen.
  • Internationale und europäische Bezüge des deutschen Strafrechts (Internationales Strafrecht I): Die Vorlesung vermittelt eine Einführung in die internationalen Bezüge des deutschen Strafrechts. Gegenstände sind etwa der transnationale Geltungsbereich des deutschen Strafrechts (sog. Strafanwendungsrecht) sowie die europäischen Einflüsse auf das deutsche Straf- und Strafverfahrensrechts, namentlich durch das Recht der EU und die EMRK.
  • Völkerstrafrecht (Internationales Strafrecht II): Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Völkerstrafrechts. In einem ersten Teil wird ein Überblick über die historischen Grundlagen und die Quellen des Völkerstrafrechts, über die Praxis internationaler Strafgerichte (insbesondere des Internationalen Strafgerichtshofs) sowie über Möglichkeiten (und Grenzen) der Legitimation des Völkerstrafrechts und seiner Institutionen vermittelt. Im zweiten Teil wird das materielle Völkerstrafrecht behandelt, insbesondere die völkerrechtliche Straftatlehre, die Verbrechenstatbestände (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression), die Grundlagen des Allgemeinen Teils des Völkerstrafrechts sowie das deutsche Völkerstrafgesetzbuch.

Der Stoff der vier im obligatorischen Teil zu belegenden Lehrveranstaltungen ist Gegenstand der fünfstündigen Schwerpunktbereichsklausur, die am Ende des Wintersemesters geschrieben wird.

Im Sommersemester schließt sich das Studium des wahlobligatorischen Teils an. Hier sind mindestens vier, jeweils zweistündige Veranstaltungen (Vorlesungen, Seminare) aus dem Studienangebot, das typischerweise acht bis zehn Veranstaltungen umfasst, auszuwählen.

Das wahlobligatorische Studienangebot ist nicht festgelegt Die Vorlesungsverzeichnisse der vergangenen Sommersemester geben einen Eindruck vom Angebot der vergangenen Semester. Themenfelder, die in der Vergangenheit regelmäßig behandelt wurden, sind:

  • Sexualstrafrecht
  • Terrorismusstrafrecht
  • Medizinstrafrecht
  • Strafrecht und Geschlecht
  • Strafrecht und Verfassungsrecht
  • Strafrechtstheorie/Kriminalisierungstheorien
  • Kriminalpolitik
  • Revisionsrecht
  • Strafverteidigung
  • Völkerstrafrecht und Völkerstrafprozessrecht
  • Rechtshilfe und Auslieferung
  • Europäisches Strafrecht/EMRK
  • Kolonialstrafrecht
  • NS-Strafrecht

Der Stoff der vier im wahlobligatorischen Teil belegten Lehrveranstaltungen ist Gegenstand der mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung, die am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters abzulegen ist.

In einer der im wahlobligatorischen Teil belegten Lehrveranstaltungen ist die Studienarbeit anzufertigen. Die Studienarbeit wird je nach Festlegung durch die*den Dozent*in in der vorlesungsfreien Zeit vor dem Sommersemester (sog. vorausgehende Studienarbeit) oder in der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester (sog. anschließende Studienarbeit) angefertigt.

Anders als in anderen Schwerpunkten erfolgt die Auswahl und Belegung der Veranstaltungen des wahlobligatorischen Teils durch die Studierenden im Schwerpunkt 7 in einem zentralen Vergabeverfahren. Im Anschluss an eine Informationsveranstaltung zum Ende des Wintersemesters (typischerweise im Januar), in der das wahlobligatorische Angebot des folgenden Sommersemesters vorgestellt wird, erfolgt die Auswahl und Zuteilung.

 

Dozentinnen und Dozenten

Das Studienangebot im Schwerpunkt 7 wird von führenden Strafrechtspraktiker*innen und Strafrechtswissenschaftler*innen getragen.

Regelmäßig unterrichten im Schwerpunkt neben den hauptamtlichen Strafrechtsprofessoren und Lehrstuhlinhabern der Fakultät

weitere Dozentinnen und Dozenten, u.a.

  • Prof. Dr. Tatjana Hörnle (Direktorin des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht und Honorarprofessorin an der Fakultät)
  • Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor (Strafverteidiger in Berlin und apl. Professor an der Fakultät)
  • Judge Prof. Dr. Volker Nerlich (Richter am Sonderstrafgerichtshof für die Zentralafrikanische Republik und Honorarprofessor an der Fakultät)
  • Rechtsanwalt Prof. Dr. Ali Norouzi (Strafverteidiger in Berlin und Honorarprofessor an der Fakultät)
  • VorsRiBGH Prof. Dr. Günther M. Sander (Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof und Honorarprofessor an der Fakultät)
  • Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Spoerr (Rechtsanwalt in Berlin und Honorarprofessor an der Fakultät)

sowie die Postdocs, Habilitand*innen und Privatdozenten der Fakultät, u.a. Priv.-Doz. Dr. Boris Burghardt, Dr. Aziz Epik, LL.M. (Cambridge), Dr. Anneke Petzsche, LL.M. (Oxford), Dr. Leonie Steinl, LL.M. (Columbia) und Dr. Andreas Werkmeister.

 

Koordination

Verantwortlich für die Koordination des Schwerpunktes 7 ist Prof. Dr. Florian Jeßberger.

Den Schwerpunkt allgemein betreffende Anfragen richten Sie gerne an:

N.N.

Sekretariat Prof. Jeßberger, Raum E36

Email: sekretariat.jessberger.rewi@hu-berlin.de

Tel.: 030/2093-3312

 

Fragen zu einzelnen Lehrveranstaltungen im Schwerpunkt richten Sie bitte direkt an die/den jeweilige/n Dozenten/in.

Allgemeine Anfragen zur Anmeldung sowie zu den Prüfungen richten Sie bitte an das Prüfungsbüro.

Weitere Informationen zu den Schwerpunkten und zur Schwerpunktprüfung finden Sie hier.