Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Schwerpunktstudium

Das Schwerpunktstudium umfasst insgesamt zwei Semester und dient der Festigung und Ergänzung des Studiums der Pflichtfächer sowie der Spezialisierung.

Während des Hauptstudiums wird studienbegleitend die Schwerpunktprüfung abgelegt. Es handelt sich um den universitären Teil der Abschlussprüfung. Er geht mit 30% in die Abschlussnote der ersten juristischen Prüfung ein. Die Schwerpunktprüfung besteht aus drei gleich gewichteten Teilprüfungen: einer Klausur, einer mündlichen Prüfung und einer Studienarbeit.

Das Schwerpunktstudium bietet die Möglichkeit, sich während des Studiums zu spezialisieren. Es beginnt regelmäßig in einem Wintersemester (Regeleinstieg) und erstreckt sich über das 5. und 6. Fachsemester. Im ersten Semester werden Veranstaltungen besucht, die für alle Studierenden in dem jeweiligen Schwerpunkt obligatorisch sind. Der Lehrstoff dieser Veranstaltungen ist Gegenstand einer fünfstündigen Klausur. Im zweiten Semester schließen sich wahlobligatorische Veranstaltungen an. Über diese werden die Studierenden am Ende des Semesters mündlich geprüft. Die Studienarbeit wird im Zusammenhang mit einer Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltung geschrieben. Die Aufnahme des Schwerpunktstudiums im Sommersemester (Quereinstieg) ist auch möglich, kommt aber aus zwingenden inhaltlichen Gründen für die Schwerpunkte 6 und 7 nicht in Betracht. Der Auslandsschwerpunkt 8 unterliegt gesonderten Regelungen.

Angeboten werden folgende Schwerpunktmodule, aus denen eines auszuwählen ist:

Bitte beachten Sie das Informationsblatt mit einer Beschreibung aller Schwerpunkte (pdf).

Das Schwerpunktstudium wird mit einer Schwerpunktprüfung abgeschlossen.