Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Studienverlauf

Das rechtswissenschaftliche Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin ist modular aufgebaut und gliedert sich in ein jeweils einjähriges Grundstudium, Hauptstudium, Schwerpunktstudium, Vertiefungsstudium sowie die Examensvorbereitung inklusive staatlicher Pflichtfachprüfung. Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester.

Die einzelnen Module des Studiums bestehen aus Lehrangeboten und Prüfungen in den Grundlagen des Rechts, den Pflichtfächern Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht, den Schwerpunkten, den Vertiefungsveranstaltungen sowie den berufsfeldbezogenen Zusatzqualifikationen (BZQ). Inhaltlich und zeitlich sind die Lehrangebote innerhalb eines Moduls miteinander verknüpft. Jedem Modul sind Leistungspunkte zugeordnet, die den Studierenden nach bestandener Modulabschlussprüfung gutgeschrieben werden. Nach der Studien- und Prüfungsordnung 2015 können insgesamt 270 Leistungspunkte (LP) erworben werden, wobei 246 LP auf das Fachstudium einschließlich der universitären Schwerpunktprüfung und 24 LP auf die berufsfeldbezogenen Zusatzqualifikationen entfallen: Schlüsselqualifikationen (Modul BZQ I), fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse (Modul BZQ II) sowie ein dreimonatiges Praktikum (Modul BZQ III).

Einen Überblick über Studienverlauf und Prüfungen finden Sie im Informationsblatt zum Studiengang Rechtswissenschaft (Stand: Februar 2024 - für das Sommersemester 2024; pdf).

Der folgende Studienaufbau ist nicht zwingend, wird aber von der Fakultät empfohlen.

 

Grundstudium (1. und 2. Fachsemester):

Hauptstudium (3. und 4. Fachsemester):

Schwerpunktstudium (5. und 6. Fachsemester):

Vertiefungsstudium und Examensvorbereitung (7. , 8. und ggf. 9. Fachsemester):

Praktikum (vorlesungsfreie Zeiten):

 

In der Summe ergeben sich bis zur Ersten juristischen Prüfung (sog. Referendariatsexamen) 270 LP. Nach Bestehen der ersten juristischen Prüfung kann die Ausstellung eines Diploms beantragt werden.

Das Studium kann auch in der Studienvariante „Europäischer Jurist“ / „Europäische Juristin“ absolviert werden. Hier schließen sich an das Grund- und Hauptstudium zwei jeweils einjährige Studienabschnitt in Athen, Amsterdam, Lissabon, London, Madrid, Paris oder Rom an. Einer der beiden Abschnitte wird als Schwerpunktstudium angerechnet. Für die staatliche Pflichtfachprüfung gelten modifizierte Regelungen. Weitere Informationen hierzu gibt es bei der Humboldt European Law School. Eine weitere Studiengangvariante ist das Deutsch-Englische Rechtsstudium mit den zwei Abschlüssen LL.B. English Law and German Law und Erste Juristische Prüfung (Studiengang in London und Berlin).

An das Studium schließt sich der Juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat) an. Für das Referendariat ist im Land Berlin das Kammergericht und im Land Brandenburg das Brandenburgische Oberlandesgericht zuständig.