Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Hochschulwechsel

Aus der Reform der Juristenausbildung mit Einführung einer Zwischenprüfung ergibt sich, dass der günstigste Zeitpunkt für einen Hochschulwechsel zwischen dem Abschluss des Grundstudiums und dem Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums liegt. Nur so kann gesichert werden, dass der Hochschulwechsel nicht zu einer Studienzeitverlängerung führt. Außerdem ist zu beachten, dass an der Juristischen Fakultät das Lehrangebot im Jahresrhythmus erfolgt. Ein Wechsel an die Humboldt-Universität setzt das Vorhandensein von freien Studienplätzen voraus. Die Zulassungszahlen werden semesterweise festgelegt.

Es wird daher dringend empfohlen, die Hochschule erst nach Beendigung des Grundstudiums bzw. nach Bestehen der Zwischenprüfung zu wechseln.

Hochschulwechsler werden gebeten, die Informationsveranstaltungen zu besuchen. Diese finden in der Regel in den ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit statt. Anerkennungen von Studienleistungen sind spätestens bis Ende April für das Sommersemester und bis Ende Oktober für das Wintersemester im Prüfungsbüro zu klären.

Hausarbeiten im Grund- und Hauptstudium sind anmeldepflichtig. Es besteht daher nicht die Möglichkeit, Hausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit vor Immatrikulation an der Humboldt-Universität mitzuschreiben.

Formlose Anträge auf Anerkennungen von Studienleistungen werden erst nach der Immatrikulation durch den Prüfungsausschuss entschieden. Dies ist unabhängig von der Einstufung in ein Fachsemester. Die Zulassung für den Studienplatz ist keine Entscheidung über die Anerkennung von Leistungsnachweisen oder die Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen für den universitären oder den staatlichen Prüfungsteil.