Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Hochschulwechsel

Der günstigste Zeitpunkt für einen Hochschulwechsel liegt in der Regel zwischen dem Abschluss des Grundstudiums und dem Beginn des Schwerpunktbereichsstudiums. Aufgrund der Vielfältigkeit der Studienordnungen, sollten Sie sich jedoch individuell vom Prüfungsbüro zu den Anerkennungsmöglichkeiten beraten lassen. Nur so können Sie sicherstellen, dass der Hochschulwechsel nicht zu einer Studienzeitverlängerung führt.

Bei der Studienplanung ist zu beachten, dass das Lehrangebot an der Juristischen Fakultät im Jahresrhythmus erfolgt. Ein Wechsel an die Humboldt-Universität setzt außerdem das Vorhandensein von freien Studienplätzen voraus.

Hochschulwechsler*innen werden gebeten, die Informationsveranstaltungen zu besuchen, welche jeweils am Semesterbeginn stattfinden. Anerkennungen von Prüfungs- und Studienleistungen sind spätestens bis Mitte Mai für das Sommersemester und bis Mitte November für das Wintersemester im Prüfungsbüro zu klären.

Hausarbeiten im Grund- und Hauptstudium sind anmeldepflichtig. Es besteht daher nicht die Möglichkeit, Hausarbeiten in der vorlesungsfreien Zeit vor Immatrikulation an der Humboldt-Universität mitzuschreiben.

Formlose Anträge auf Anerkennungen von Studienleistungen werden erst nach der Immatrikulation durch den Prüfungsausschuss entschieden. Dies ist unabhängig von der Einstufung in ein Fachsemester. Die Zulassung für den Studienplatz ist keine Entscheidung über die Anerkennung von Leistungsnachweisen oder die Erfüllung von Zulassungsvoraussetzungen für den universitären oder den staatlichen Prüfungsteil.