Studiengang Rechtswissenschaft
Abschluss: Erste juristische Prüfung
Die Ausbildung zu Volljurist*innen beginnt mit dem Hochschulstudium, das mit der ersten juristischen Prüfung endet. Sie wird mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) bei Gerichten, Behörden und Rechtsanwält*innen fortgesetzt. Das Referendariat schließt mit der zweiten juristischen Staatsprüfung ab.
- Studieninteressierte
- Erstsemester: Hinweise für den Beginn des Studiums
- Studienverlauf: Inhalte und Ablauf des Studiums
- Tutorenprogramm für Erst- und Zweitsemester
- Prüfungen: Termine • Anmeldung • Prüfungsdurchführung • wichtige Hinweise
- Grundstudium: erstes und zweites Semester
- Hauptstudium: drittes und viertes Semester
- Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikationen: Fremdsprache • Schlüsselqualifikation • Praktikum
- Schwerpunktstudium: fünftes und sechstes Semester
- Vertiefungsstudium (Universitätsrepetitorium): siebtes, achtes + ggf. neuntes Semester
- Hochschulwechsel an die Humboldt-Universität zu Berlin
- Anerkennungen von Studienleistungen
- Erste Juristische Prüfung (sog. Referendarexamen)
- Bachelor (LL.B.)
- Diplom: auf Antrag verliehener Hochschulgrad nach der Ersten juristische Prüfung
- BAFöG • Bildungskredit: Finanzielle Förderungsmöglichkeiten für das Studium