Studiengang Rechtswissenschaft
Abschluss: Erste juristische Prüfung

Seminargebäude am Hegelplatz (bearbeiteter Ausschnitt aus einem Foto von Matthias Heyde, https://www.hu-berlin.de/de/pr/medien/multimedia/bilderservice/gebaeude/campus-mitte/seminargebaude-am-hegelplatz/view)
Die Ausbildung zum Volljuristen beginnt mit dem Hochschulstudium, das mit der ersten juristischen Prüfung abgeschlossen wird. Sie wird mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) bei Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten fortgesetzt. Die Referendarausbildung schließt mit der zweiten juristischen Staatsprüfung ab.
- Studieninteressierte
- Erstsemester: Hinweise für den Beginn des Studiums
- Studienverlauf: Inhalte und Ablauf des Studiums
- Tutorenprogramm für Erst- und Zweitsemester
- Prüfungen: Termine • Anmeldung • Prüfungsdurchführung • wichtige Hinweise
- Grundstudium: erstes und zweites Semester
- Hauptstudium: drittes und viertes Semester
- Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikationen: Fremdsprache • Schlüsselqualifikation • Praktikum
- Schwerpunktstudium: fünftes und sechstes Semester
- Vertiefungsstudium (Universitätsrepetitorium): siebtes, achtes + ggf. neuntes Semester
- Hochschulwechsel an die Humboldt-Universität zu Berlin
- Anerkennungen von Studienleistungen
- Erste Juristische Prüfung (sog. Referendarexamen)
- Bachelor (LL.B.)
- Diplom: auf Antrag verliehener Hochschulgrad nach der Ersten juristische Prüfung
- BAFöG • Bildungskredit: Finanzielle Förderungsmöglichkeiten für das Studium