
Studiengang Rechtswissenschaft
Abschluss: Erste juristische Prüfung

Die Ausbildung zum Volljuristen beginnt mit dem Hochschulstudium, das mit der Ersten juristischen Prüfung abgeschlossen wird. Sie wird mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) bei Gerichten, Behörden und Rechtsanwälten fortgesetzt. Die Referendarausbildung schließt mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab.
- Studieninteressierte
- Erstsemester: Hinweise für den Beginn des Studiums
- Studienverlauf: Inhalte und Ablauf des Studiums
- Tutorenprogramm für Erst- und Zweitsemester
- Prüfungen: Termine • Anmeldung • Prüfungsdurchführung • wichtige Hinweise
- Grundstudium: erstes und zweites Semester
- Hauptstudium: drittes und viertes Semester
- Berufsfeldbezogene Zusatzqualifikationen: Fremdsprache • Schlüsselqualifikation • Praktikum
- Schwerpunktstudium: fünftes und sechstes Semester
- Vertiefungsstudium (Universitätsrepetitorium): siebtes und achtes Semester
- Hochschulwechsel an die Humboldt-Universität zu Berlin
- Anerkennungen von Studienleistungen
- Erste Juristische Prüfung (sog. Referendarexamen)
- Diplom: auf Antrag verliehener Hochschulgrad nach der Ersten juristische Prüfung
- BAFöG • Bildungskredit: Finanzielle Förderungsmöglichkeiten für das Studium
Für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2015/2016 aufgenommen haben, gelten die Studien- und die Prüfungsordnung 2015 sowie deren erste Änderung vom 23. März 2017.
Für Studierende, die ihr Studium bis einschließlich zum Sommersemester 2015 aufgenommen haben, gelten ggf. gesondert gekennzeichnete Hinweise auf Grundlage der Studien- und der Prüfungsordnung 2008 (PO 2008) mit ihrer ersten, zweiten und dritten Änderung. Noch bis zum Sommersemester 2020 können diese Studierenden Prüfungen nach der PO 2008 ablegen (vgl. Übergangsvorschrift in § 6 Abs. 4 StudO 2015 und § 13 Abs. 4 PO 2015). |