Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Schwerpunkt 1 - Zeitgeschichte und Theorie des Rechts

Obligatorische Inhalte

  • Juristische Zeitgeschichte
  • Moderne Rechtsphilosophie
  • Neueste Rechtsgeschichte
  • Neuere Entwicklungen des Rechts

Wahlobligatorische Inhalte

Das Angebot ist nicht festgelegt und i.d.R. zum Semesterbeginn dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Das Archiv des Vorlesungsverzeichnisses gibt einen Überblick über das Angebot der letzten Semester.

Beschreibung

Recht ist ein historisches Produkt, es entwickelt sich im Wechselspiel mit der politischen Kultur, der Wirtschaft und den sozialen Verhältnissen.

Es geht in diesem Schwerpunkt nicht um ‚die’ Rechtsgeschichte, nicht um historische Rechtsvergleichung bis hin zur römischen Zeit, sondern um die letzten zwei Jahrhunderte. Wir wollen die historische Bedingtheit des geltenden Rechts erkennen, wobei die Betonung auf dem Wort „geltend“ liegt.

Deswegen sind besonders jene Perioden der juristischen Zeitgeschichte wichtig, in den Diktaturen herrschten. Die Rolle des Rechts in diesen Diktaturen muss verglichen werden. Mindestens ebenso wichtig ist die Geschichte der neueren und neuesten Rechtswissenschaft, über die im juristischen Studium sonst kaum reflektiert wird.

In den wahlobligatorischen Veranstaltungen kommen z.B. solche aus dem Bereich des Diktaturvergleichs, der Institutionenökonomie, der Gender-Forschung hinzu, aber auch Veranstaltungen aus der Geschichte des Wirtschafts- und Arbeitsrechts, in denen man die Bezüge zum geltenden Recht mit Händen greifen kann.

Der Bezug zum geltenden Recht wird in diesem Schwerpunkt groß geschrieben. Die ersten Studentinnen und Studenten, die die Veranstaltungen absolviert haben, hatten – nach eigenem Bekunden – geradezu „Aha-Erlebnisse“, was die politischen und wirtschaftlichen Hintergründe von Regeln des geltenden Rechts anging.