Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Schwerpunkt 3 – Vertragsrecht: Theorie, Praxis und grenzüberschreitende Dimensionen

Obligatorische Inhalte

  • Vertragsrechtsgestaltung
  • Vertragstheorie
  • Anwaltliches Berufsrecht
  • Europäisches Vertragsrecht
  • Internationales Vertragsrecht

Aus den fünf Veranstaltungen sind vier auszuwählen.

Für den zum Wintersemester 2020/2021 neu angebotenen Schwerpunkt gibt es eine Beschreibung als Videopodcast.

Wahlobligatorische Inhalte

Das Angebot ist nicht festgelegt und i.d.R. zum Semesterbeginn dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Das Archiv des Vorlesungsverzeichnisses gibt einen Überblick über das Angebot der letzten Semester.

Beschreibung

Kernidee des (neuen) Schwerpunkts 3 ist es, über das zur Dogmatik des Vertrages in den ersten vier Semestern Gelernte hinaus alle wichtigen Dimensionen des Vertrages vertiefend zu analysieren. Der Vertrag ist Kern des Privatrechts, einerseits, weil er für Privatautonomie als Kernprinzip steht wie keine andere Institution, andererseits, weil er damit auch für Markt und Schutz durch Regulierung steht wie keine andere und schließlich weil im Studium kein anderer Bereich mit 2 x 6 SWS und mehr so intensiv beleuchtet wird. Dennoch fehlen drei Hauptdimensionen weitgehend, die im Schwerpunkt 3 im Fokus stehen: Das ist, erstens, die Verbindung von Dogmatik bzw. Wissenschaft und Praxis, die sich vor allem in der (I) Vertragsgestaltung, aber auch im (II) anwaltlichen Berufsrecht widerspiegelt. Diese Fächer werden denn auch aus der Praxis heraus gelehrt, von Anwält*innen und Notar*innen, ein Spezifikum gerade dieses Schwerpunkts. Das ist, zweitens, (III) die Vertragstheorie, die an wenigen Fakultäten überhaupt gelehrt wird, mit der jedoch der Blick geöffnet werden soll dafür, was die Welt (der Theorien und Disziplinen) zu dieser Kernmaterie des Privatrechts denkt, also Vertragsrecht in der Gesellschaft beleuchtet (aufbauend auf dem entsprechenden Lehrbuch). Dies ist schließlich, drittens, die Dimension der Grenzüberschreitung und Internationalität. Insoweit werden, ebenfalls aufbauend auf den entsprechenden Lehrbüchern, in den Blick genommen: (IV) das Europäische Vertragsrecht, das Recht der Europäischen Union zu Vertragsfragen (einschließlich eines Blicks auf die anderen Mitgliedstaaten und auf den Binnenmarkt) und (V) das Internationale Vertragsrecht, in dem es um grenzüberschreitende Verträge, ihren Abschluss und ihre Durchsetzung, geht. Aus den genannten fünf Fächern im Wintersemester können vier als Pflichtfächer gewählt werden, um individuell den eher theoretischen, internationalen und/oder praxisbezogenen Zuschnitt besonders zu adressieren. Das fünfte Fach kann als Wahlfach gewählt werden, ebenso wie die vielen Anwendungsbeispiele im Sommersemester von der Vertragsgestaltung in Familien- oder Arbeitsrecht bis hin zum gesamten Bankvertragsrecht – wieder gelehrt teils von Praktikern, teils von Wissenschaftlern. Der Schwerpunkt kann dazu genutzt werden, sich auf die Anwaltspraxis vorzubereiten oder eine wissenschaftliche Arbeit im Privatrecht zu schreiben, oder genereller: den Vertrag in seinem ganzen Spektrum besser zu verstehen.