Hauptstudium (3. und 4. Semester)
Die regelmäßige Studiendauer des Hauptstudiums beträgt zwei Semester. Es besteht aus insgesamt fünf Modulen in den Pflichtfächern. Darüber hinaus wird empfohlen, das Modul BZQ II (fachorientierte Fremdsprachenkenntnisse) spätestens während des Hauptstudiums zu absolvieren.
Zu den Modulabschlussprüfungen der Pflichtfachmodule des Hauptstudiums wird nur zugelassen, wer das vorausgehende Fachmodul des Grundstudiums bestanden hat. Beispiel: Zu den Modulabschlussprüfungen Ö II und Ö III wird nur zugelassen, wer das Modul Ö I bereits erfolgreich absolviert hat.
Wesentlicher Bestandteil des Studiums ist die Ausbildung in den Pflichtfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht.
Das Lehrangebot in den fünf Pflichtfächern im Einzelnen:
Modul Zivilrecht II (Z II)
Lehrangebot im Wintersemester; eine Klausur (4h) im Wintersemester als Modulabschlussprüfung (13 LP):
- Sachenrecht
- Zivilprozessrecht
- Familien- und Erbrecht
Modul Zivilrecht III (Z III)
Lehrangebot im Sommersemester; eine Klausur (4h) im Sommersemester als Modulabschlussprüfung (11 LP):
- Handelsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Arbeitsrecht
Modul Strafrecht II (S II)
- Strafprozessrecht (im Wintersemester)
- Straftaten gegen das Vermögen und gegen Gemeinschaftswerte (im Sommersemester)
- eine Klausur (4h) über die Lehrinhalte beider Semester im Sommersemester als Modulabschlussprüfung (12 LP)
Modul Öffentliches Recht II (Ö II)
- Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Staatshaftungsrecht (im Wintersemester)
- Baurecht, Kommunalrecht (im Sommersemester)
- Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsrecht (im Sommersemester)
- eine Klausur (4h) über die Lehrinhalte beider Semester im Sommersemester als Modulabschlussprüfung (15 LP)
Modul Öffentliches Recht III (Ö III)
Lehrangebot im Wintersemester; eine Klausur (4h) im Wintersemester als Modulabschlussprüfung (10 LP):
- Staatsrecht mit Bezügen zum Völker- und Europarecht
- Europarecht
Ein Pflichtfachmodul im Hauptstudium ist erfolgreich abgeschlossen, wenn die jeweilige Pflichtfachklausur bestanden ist.
Der erfolgreiche Abschluss aller Pflichtfachmodule des Hauptstudiums ist Voraussetzung für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.