Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Diplom

Die Humboldt-Universität zu Berlin verleiht durch ihre Juristische Fakultät den Hochschulgrad „Diplom-Juristin“ bzw. „Diplom-Jurist“ („Dipl.-Jur.“) gemäß der Diplomordnung.

Berechtigte

Der Hochschulgrad wird auf Antrag der oder des Berechtigten verliehen. Berechtigt sind Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin, die

  1. unmittelbar vor der Meldung zum Staatsexamen mindestens zwei Semester an der Humboldt- Universität zu Berlin studiert und
  2. erfolgreich die Erste juristische Prüfung gemäß dem JAG und der JAO des Landes Berlin abgelegt haben.

Hinweise zur Antragstellung

Einzureichen sind

  • eine Kopie des Zeugnisses der Ersten juristischen Prüfung (Gesamtzeugnis),
  • Studienverlaufsbescheinigung (als Beleg, dass Sie unmittelbar vor der Meldung zum Staatsexamen mindestens zwei Semester an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert haben),
  • ein formgebundener Antrag (Muster im ODT- und im DOCX-Format) sowie
  • der Beleg der Gebühreneinzahlung.

Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 6 Wochen. Die Urkunde wird an die im Antrag genannte Anschrift übersandt.

Ansprechpartner

Fragen zur Verleihung des Hochschulgrades beantwortet das Prüfungsbüro der Juristischen Fakultät.

Verwaltungsgebühr

Für die Ausstellung einer Urkunde über die Verleihung des Hochschulgrades „Diplom-Juristin“ bzw. „Diplom-Jurist“ durch die Humboldt-Universität zu Berlin wird gemäß Verwaltungsgebührenordnung des Landes Berlin eine Gebühr in Höhe von 92,54 Euro erhoben (Tarifstelle 4925). Diese Gebühr ist einzuzahlen auf das allgemeine Geschäftskonto der Humboldt-Universität für Inlandszahlungen unter dem Stichwort:

Juristen-Diplom <Ihr Nachname bzw. Familienname>

Ein Beleg der Einzahlung ist mit den Antragsunterlagen einzureichen (s.o.).