Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Praktikum

Ebenfalls zum Pflichtteil des Studiums gehört ein dreimonatiges Praktikum. Es kann bereits im Grundstudium abgeleistet werden und muss spätestens bei der Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung vollständig absolviert sein. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung.

Das Praktikum (15 Leistungspunkte)

  • ist grundsätzlich in der vorlesungsfreien Zeit abzuleisten,
  • kann im In- oder Ausland absolviert werden,
  • dauert insgesamt 3 Monate bzw. 13 Wochen,
  • ist durch eine Volljuristin / einen Volljuristen anzuleiten, der/die rechtsprechend, rechtsberatend oder rechtsanwendend tätig ist. 

Einige Kanzleien und Behörden verlangen eine Nachweis, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Dafür können Sie die Bestätigung des Pflichtpraktikums verwenden.

Die Qualifikation "Vollurist*in" muss aus der Praktikumsbescheinigung eindeutig hervorgehen (unproblematisch bei Praktika am Gericht, bei der Staatsanwaltschaft oder in einer Rechtsanwaltskanzlei; andernfalls muss die Bezeichnung "Ass. jur." oder "Volljurist*in" verwendet werden).

Ausführliche Informationen, eine Formularvorlage für den Nachweis des Praktikums und Adressen von Praktikumsstellen finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA).

Das GJPA prüft die Praktika bei der Examensanmeldung. Daher müssen für die Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung die Leistungspunkte für das Praktikum nicht auf der Leistungsübersicht erscheinen.

Die Leistungspunkte werden nach Bestehen der staatlichen Prüfung automatisch in den Prüfungskonten verbucht.