Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Staatliche Pflichtfachprüfung

Das Anmeldeverfahren und die Prüfungsorganisation obliegen dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA). Einzelheiten sind auf der Website des GJPA zu finden.

Die staatliche Pflichtfachprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die relevanten Vorschriften sind §§ 1 bis 9 JAG (2003) und §§ 1 bis 18 JAO (2003) zu entnehmen. Die Prüfungsleistung geht mit 70% in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ein. 

Schriftliche Prüfungen:

7 fünfstündige Klausuren in einem Block (je Aufsichtsarbeit fünf Stunden Bearbeitungszeit):

  • drei Aufsichtsarbeiten im Bürgerlichen Recht
  • zwei Aufsichtsarbeiten im Öffentlichen Recht
  • zwei Aufsichtsarbeiten im Strafrecht

Mündliche Prüfung:

  • Vortrag über Rechtsgebiet nach Wahl (Bürgerliches Recht, Strafrecht oder Öffentliches Recht) Vorbereitungszeit 60 Minuten, Vortrag 10 Minuten, Vertiefungsgespräch 5 Minuten.
  • Prüfungsgespräch in drei Abschnitten (Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht), max. 5 Prüflinge, pro Prüfling ca. 40 Minuten.

Freiversuch

Wer sich spätestens im 8. Fachsemester ununterbrochenen Studiums zur Prüfung anmeldet und diese im 9. Fachsemester ablegt, profitiert von den Vorteilen des sog. Freiversuchs, § 13 Abs. 1 JAO (2003). Bei Nichtbestehen gilt die Prüfung als nicht unternommen. Es gibt somit insgesamt drei Versuche, zur Prüfung anzutreten. Bei Bestehen des Freiversuchs, aber Unzufriedenheit mit der erreichten Note, gibt es die Möglichkeit der Notenverbesserung, § 14 JAO (2003).

Die Meldefrist für den Freiversuch verlängert sich um ein Semester, wenn bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung die Schwerpunktprüfung bereits vollständig abgelegt ist, § 13 Abs. 2 Nr. 5 JAO. Weitere Gründe, die zu einer Verlängerung der Meldefrist führen, sind in § 13 Abs. 2 JAO (2003) geregelt.

BAföG-Empfänger*innen beachten bitte, dass eine Förderung in der Regel nur für die Dauer der Regelstudienzeit von 10 Fachsemestern erfolgt.

Für die Inanspruchnahme des Notenverbesserungsversuches gemäß § 14 JAO (2003) können Sie immatrikuliert bleiben. Bitte lassen Sie sich für die Weiterimmatrikulation im Prüfungsbüro eine Bescheinigung zur Vorlage beim Immatrikulationsbüro ausstellen. Dafür benötigen wir Ihre Ladung zur staatlichen Pflichtfachprüfung mit dem Vermerk „Freiversuch“ und eine Kopie des Zeugnisses der staatlichen Pflichtfachprüfung.

Wiederholungsmöglichkeiten

Außerhalb des Freiversuchs kann die staatliche Pflichtfachprüfung bei Nichtbestehen nur einmal wiederholt werden. Sie muss insgesamt wiederholt werden, § 12 JAO (2003).

Zeugnis

Vom GJPA wird nach Bestehen von universitärer Schwerpunktprüfung und staatlicher Pflichtfachprüfung das Zeugnis über die erste juristische Prüfung ausgestellt.

Referendariat

Nach der ersten juristischen Prüfung beginnt Ihre Referendarzeit. (Beachten Sie bitte die Wartezeiten). Das Kammergericht Berlin bietet Referendariatsplätze. Nach Ablauf der Refendarzeit können Sie das Zweite Staatsexamen ablegen. Wir wünschen Ihnen hierbei viel Erfolg!