Pflichtfächer im Grundstudium (Module Z I, S I und Ö I)
Wesentlicher Bestandteil des Studiums ist die Ausbildung in den Pflichtfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht.
Das Lehrangebot in den Pflichtfächern im Einzelnen:
Modul Zivilrecht I (Z I)
- Allgemeiner Teil des BGB und Allgemeines Schuldrecht: Wintersemester; eine Probeklausur (2h)
- Besonderes Schuldrecht: Sommersemester; eine Klausur (2h)
- Die Klausuren ergeben die Modulabschlussprüfung (19 LP)
Modul Strafrecht I (S I)
- Einführung und Allgemeiner Teil: Wintersemester; eine Probeklausur (2h)
- Allgemeiner Teil und Straftaten gegen die Person: Sommersemester; eine Klausur (2h)
- Die Klausuren ergeben die Modulabschlussprüfung (15 LP)
Modul Öffentliches Recht I (Ö I)
- Staatsorganisationsrecht: Wintersemester; eine Probeklausur (2h)
- Grundrechte: Sommersemester; eine Klausur (2h)
- Die Klausuren ergeben die Modulabschlussprüfung (15 LP)
Die Lehrveranstaltungen werden im Jahresrhythmus angeboten.
Zum Abschluss des ersten Semesters wird in jedem Pflichtfach eine Probeklausur geschrieben.
Das Grundstudium wird durch die studienbegleitende Zwischenprüfung abgeschlossen. Die Zwischenprüfung ist bestanden, wenn die Modulabschlussprüfungen der Pflichtfachmodule des Grundstudiums (Z I, S I, Ö I) erfolgreich absolviert wurden. Ein Pflichtfachmodul ist erfolgreich absolviert, wenn die jeweilige Klausur bestanden ist.
Der erfolgreiche Abschluss der Pflichtfachmodule des Grundstudiums ist Voraussetzung für die Zulassung zu den Modulabschlussprüfungen der Pflichtfachmodule des Hauptstudiums. So wird z.B. zu den Modulabschlussprüfungen Z II oder Z III nur zugelassen, wer das Modul Z I bereits erfolgreich absolviert hat.