Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Schwerpunkt 2 – Rechtsetzung und Rechtspolitik

Obligatorische Inhalte

  • Grundlagen der Rechtserzeugung und Rechtspolitik
  • Gesetzgebungslehre, Gesetzgebungstechnik, Gesetzesfolgenabschätzung
  • Rechtssetzungsrecht
  • Inter- und supranationale Dimensionen der Rechtsetzung

Wahlobligatorischer Inhalte

Das Angebot wird regelmäßig an aktuelle Entwicklungen angepasst. Im Vordergrund stehen konkrete Rechtsetzungsprozesse und laufende Rechtsetzungsvorhaben, die – oft mit Lehrbeauftragten aus der politischen oder ministerialen Praxis – wissenschaftlich analysiert werden. Regelmäßig sind nicht nur die juristischen Regeln zur Rechtsetzung (also Staatsorganisations- und Parlamentsrecht oder auch europäisches Rechtsetzungsrecht), sondern auch Akteure, Zielsetzungen und Zielkonflikte, Aushandlungs- und Ausgrenzungsprozesse oder auch Gerechtigkeitsvorstellungen, Regulierung und Governance im Zusammenhang mit Rechtsetzung von Interesse. Beispiele sind: Föderalismusreform, Antidiskriminierungsrecht, Patientenverfügungen.

Das Angebot ist dem Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Das Archiv des Vorlesungsverzeichnisses gibt einen Überblick über das Angebot der letzten Semester.

Beschreibung

Was sind Rechtsgestaltung und Rechtspolitik?

Recht wird im juristischen Studium in erster Linie als Tatsache behandelt, mit der möglichst professionell umzugehen ist. In diesem Schwerpunkt wird die Entstehung dieser „Tatsache“ zum Thema – es geht um die Gestaltung von Recht, insbesondere durch rechtspolitisches Handeln. Damit ist in erster Linie die Gesetzgebung im weiteren Sinne (einschließlich der Setzung von Richtlinien oder Verordnungen in der EU, der Verfassungsgebung und der Entstehung von internationalen Verträgen und Vereinbarungen) Thema. Dazu gehören die Strukturen politischer Prozesse und der Gestalt politischer Akteure, also beispielsweise die Auseinandersetzung mit Regulierung oder mit „governance“ als neueren Konzepten zum Verständnis rechtspolitischen Handelns. Ziel ist es auch zu verstehen, unter welchen Bedingungen Recht in unterschiedlichen gesellschaftlichen Zusammenhängen entsteht und welche Wirkungen es wie für wen entfaltet, welche Wert- und Gerechtigkeitsvorstellungen wie und warum einfließen oder außen vor bleiben, und wie sich die sozialen und kulturellen Folgen von Recht abschätzen lassen.

Worauf zielt der Schwerpunkt 2?

Im Schwerpunkt Rechtsgestaltung und Rechtspolitik erwerben Sie das notwendige rechtliche und auch interdisziplinär mit den Sozial-, Wirtschafts- und Kulturwissenschaften verbundene Wissen für die Analyse und Beurteilung von Prozessen der Rechtsgestaltung und von rechtspolitischen Vorgängen. Der Schwerpunkt zielt auf die Vermittlung der für die Rechtsgestaltung außerhalb des gerichtlichen Urteilens und anwaltlichen Handelns im engeren Sinne notwendigen Kompetenzen. Dazu gehört die Kenntnis unterschiedlicher rechtlicher Instrumente (Programm, Vertrag, Vereinbarung, Gesetz usw.), der Verfahren und Akteure der Rechtsgestaltung und der politischen, sozialen und kulturellen Dimensionen von Rechtsgestaltung sowie der Grenzen von und Alternativen zum Recht.

Aussichten

Von besonderem Interesse ist der Schwerpunkt also für Studierende, die sich für Recht auch jenseits des dogmatischen Arbeitens interessieren und berufliche Positionen z.B. in der Politik, Verwaltung, in Unternehmen und Verbänden oder in zivilgesellschaftlichen Zusammenhängen anstreben. Vorkenntnisse im Grundlagenfach Rechtssoziologie, im Staatsorganisationsrecht, in den Bezügen des Grundgesetzes zum Völker- und Europarecht, um EU-Recht sowie aus anderen wissenschaftlichen Disziplinen sind hilfreich.