Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Auslandsschwerpunkt (Schwerpunkt 8)

Es ist möglich, das Studium an ausgewählten Partneruniversitäten als Schwerpunktbereich Nr. 8 „Ausländisches Recht / Angebote ausländischer Partneruniversitäten“ anerkennen zu lassen. Diese Option besteht in London, Dublin, Genf und Paris. Die Dauer aller Auslandsschwerpunkte beträgt ein Jahr. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Immtarikulation an der Humboldt-Universität vorliegt.

 

Auslandsschwerpunkt ohne Programmstudium

Alle Auslandsschwerpunkte - Informationen und Erfahrungsberichte zu den einzelnen Partneruniversitäten
Alle Auslandsschwerpunkte - Bitte unbedingt beachten
Alle Auslandsschwerpunkte - Meldefristverlängerung für den Schwerpunkt im Ausland (Freischuss)
Alle Auslandsschwerpunkte - Wiederholungsprüfungen

 

Besonderheiten des King's College London
Besonderheiten des Trinity College Dublin
Besonderheiten der Université de Genève

 

Auslandsschwerpunkt als Teil eines Programmstudiums

Université Panthéon-Assas Paris II (BerMüPa)
Angebot der European Law School (ELS)

 

Weitere Informationen zum Schwerpunkt 8 auf der Webseite der Juristischen Fakultät finden Sie hier.

 

Bewerbung auf Auslandsschwerpunkte ohne Programmstudium (London, Dublin, Genf)

Die Bewerbung auf die Auslandsschwerpunkte in London, Dublin und Genf findet beim Büro für Internationale Programme statt. Alle Informationen zur Bewerbung finden Sie im Abschnitt Fakultätskooperationen - Rechtswissenschaften.

  • Bewerbungsphase
    1. Dezember bis 31. Januar für das jeweils kommende akademische Jahr
  • Auswahlverfahren
    Ab 1. Februar bis ungefähr Anfang März
  • Versenden der Rückmeldungen
    Bis spätestens Anfang März

 

Bewerbung auf Auslandsschwerpunkte als Teil eines Programmstudiums

Für Aufenthalte über das BerMüPa-Programm (Paris II) und das European Law School-Programm (ausgewählte Partneruniversitäten) gibt es jeweils ein eigenes Bewerbungsverfahren mit abweichenden Bewerbungszeiträumen (siehe Abschnitt Auslandsschwerpunkt als Teil eines Programmstudiums).

 

Organisatorischer Ablauf vor, während und nach dem Aufenthalt sowie Förderung

Der weitere organisatorische Ablauf auf Seiten der HU, also Vorbereitungen vor dem Auslandsaufenthalt, einzureichende Unterlagen während des Auslandsaufenthalts und nach dem Auslandsaufenthalt sowie die für Sie mögliche Förderung richten sich nach Ihrer Gastuniversität:

 

(Online) Learning Agreement, Fächerwahl und Antrag auf Zulassung zum Schwerpunktstudium

(Online) Learning Agreement
Fächerwahl (Frist: 15. Dezember & 15. Februar)
Zulassung zum Schwerpunktstudium (Frist: 1. März)
Anerkennung des Auslandsstudiums als Schwerpunktstudium (nach dem Aufenthalt)