Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Anna‑Bettina Kaiser

Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser

Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser
Letzte Änderung: 29. August 2020

Wintersemester 2020/2021

10804 - Öffentliches Recht und Theorie

1 SWS

CO

Mi 18-20 Uhr 14tgl./2 UL 9, E14

M. Eifert, A.-B. Kaiser, C. Waldhoff

 

Im Kolloquium werden aktuelle und "klassische" Texte zu den Grundlagen des Öffentlichen Rechts besprochen. Die Veranstaltung richtet sich an alle am Öffentlichen Recht Interessierten.

Bei Fragen oder zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an sekretariat.kaiser@rewi.hu-berlin.de

Die Veranstaltung beginnt in der zweiten Vorlesungswoche. 

 

10240 - Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht und Staatshaftungsrecht

4 SWS

VL

Mo 14-16 Uhr wöch., UL 6, 2002

Mi 14-16 Uhr wöch., UL 6, 2002

 

Die Vorlesung liefert eine Einführung in die Grundlagen des deutschen Verwaltungsrechts einschließlich seiner prozessualen Bezüge. Neben den Prinzipien des Verwaltungsrechts, der Lehre von den Handlungsformen und dem eigentlichen Verfahrensrecht kommen auch die Grundsätze des öffentlichen Sachenrechts und des Staatshaftungsrechts zur Darstellung. Die Vorlesungsinhalte zählen allesamt zum Pflichtstoff und liefern die Basis für die spätere Beschäftigung mit den Einzelnmaterien des Besonderen Verwaltungsrechts.


10723 - Entwicklungslinien im Öffentlichen Recht

2 SWS

VL

Vorbesprechung: Do, 5.11.2020, 14-16 Uhr

 

Das öffentliche Recht soll als systematisches und dynamisches Gefüge kennengelernt und seine Entwicklung besser verstanden werden. Zentral dafür sind die Blicke auf das Wechselspiel des Rechtsebenen und das Wechselspiel zwischen gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen. Es geht um die Prozesse der Durchdringung des Verwaltungsrechts durch das Verfassungsrecht (Konstitutionalisierung), der Anleitung verwaltungsrechtlicher Entwicklungen durch das Verfassungsrecht, die Einwirkungen des europäischen und internationalen Rechts auf das nationale Recht (Europäisierung/Internationalisierung) sowie die rechtliche Verarbeitung von Herausforderungen, die gesellschaftliche Entwicklungen an das (öffentliche Recht) stellen. In der Veranstaltung werden exemplarisch an einem Themenfeld die rechtlichen Mechanismen untersucht werden, mittels derer solche Impulse verarbeitet werden. 

Das Thema des diesjährigen Seminars wird der Parteienstaat sein. Im Vordergrund steht die Frage, wie sich der gesellschaftliche Wandel auf das Recht der Parteien auswirkt und wie insbesondere das BVerfG diese Veränderung verarbeitet hat. Zu den zu analysierenden Bereichen gehören insbesondere: Veränderungen der Parteienlandschaft (z.B. Erosion der Volksparteien) und daraus resultierende rechtliche Fragestellungen, die aktuelle Rechtsprechung des BVerfG zu Parteienverboten, die Neufassung des Art. 21 GG, Fragen der Parteienfinanzierung, Auswirkungen der Digitalisierung auf Parteien und Parteienrecht und die sog. "liquid democracy". Verfassungsvergleichende und verfassungstheoretische Überlegungen runden das Programm ab. 

 

Organisatorisches: In der ersten Veranstaltung (am 5.11.2020) wird die weitere Planung der Lehrveranstaltung bekannt gegeben!