Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Schwerpunkt im Ausland

Im Rahmen des Erasmusprogramms ist es möglich, das Studium in ausgewählten Partneruniversitäten als Schwerpunktbereich Nr. 8 „Ausländisches Recht / Angebote ausländischer Partneruniversitäten“ anerkennen zu lassen. Diese Möglichkeit besteht in Paris, London, Dublin und Genf. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Immtarikulation an der Humboldt-Universität vorliegt.

 

Meldefristverlängerung für den Schwerpunkt im Ausland (Freischuss)

  • Wer den Schwerpunkt im Ausland macht, kann unproblematisch gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO zwei Semester Meldefristverlängerung erhalten. Dies setzt voraus, dass unter den belegten Veranstaltungen für den Schwerpunkt mindestens eine im fremden nationalen Recht ist. Sofern unter den belegten Veranstaltungen keine zum nationalen Recht ist, muss eine weitere (juristische) Veranstaltung zusätzlich zu den SP-Veranstaltungen belegt und bestanden werden, um ein zweites Semester Meldefristverlängerung zu erhalten (= ein Semester Meldefristverlängerung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 5 JAO + ein Semester Meldefristverlängerung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO).
  • Drei Semester Meldefristverlängerung erhalten die Studierenden nur, wenn sie zusätzlich zu den für den Schwerpunkt abgelegten Modulen zwei Nachweise erbringen, davon einen im fremden nationalen Recht. Dies führt dann zu einer Kumulation von § 13 Abs. 2 Nr. 4 (zwei Semester Meldefristverlängerung für Auslandsstudium)  und Nr. 5 JAO (ein Semester Meldefristverlängerung für den Schwerpunkt).

 

Bewerbungen

Bitte bewerben Sie sich für den Schwerpunkt im Ausland im akademischen Jahr 2024/2025 ONLINE vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2024.

Sie können die notwendigen Unterlagen und Nachweise dort als Scan (pdf-Datei) hochladen:

  • Motivationsschreiben (1-1,5 Seiten, auf Deutsch, nur für den Erstwunsch)
  • Tabellarischer Lebenslauf (Deutsch)
  • Leistungsübersicht über bisher an der HU und gegebenenfalls an anderen Universitäten erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (der AGNES-Ausdruck reicht aus; Wechsler bitte AGNES-Ausdruck und Studienleistungen an der ehemaligen Universität)
  • Nachweise zu sprachlichen Qualifikationen (Sprachniveau C 1; beispielsweise FRS-Zertifikate, Zeugnisse vom Sprachenzentrum oder anderen Sprachschulen; das Abiturzeugnis reicht idR nicht aus, nur wenn das Sprachniveau direkt ausgewiesen ist; IB) – zur Beachtung: Einige UK-Partneruniversitäten - auch das King's College - (siehe Info-Broschüren) verlangen TOEFL oder IELTS! Zur Bewerbung sollten Sie einen C 1-Nachweis einreichen und den TOEFL oder IELTS erst dann ablegen, wenn Sie tatsächlich ausgewählt wurden.

HINWEIS: Bitte geben Sie nur Ihre HU-Mail-Adresse an, da wir lt. DSGVO nur über diese mit Ihnen korrespondieren dürfen!

Bewerbungsfrist hier ist jeweils der 31. Januar eines Jahres.

 

Zur Auswahl und Vergabe der Studienplätze siehe vorige Seite.

 

Zur Beachtung: Die Tabellen zur Notenumrechnung befinden sich in regelmäßiger Evaluation und können sich daher ändern.

Die Auswertung der Erfahrungen der letzten Jahre hat gezeigt, dass die Möglichkeit, eine der hiesigen Studienarbeit äquivalente Leistung aus dem SP 8 für den LL.B. (HU) an den ausländischen Universitäten zu schreiben, nicht immer gegeben ist (Ausnahme BerMüPa). Wer in erster Linie nur den Abschluss LL.B. und nicht die erste juristische Prüfung anstrebt, sollte daher sicherheitshalber einen der Schwerpunkte 1 bis 7 wählen.

 

Für die Schwerpunktaufenthalte ist es eventuell möglich, ein DAAD-Stipendium zu erhalten. Bitte beachten Sie die sehr viel frühere Bewerbungsfrist für Stipendien. Nähere Informationen erhalten Sie beim DAAD.