Anerkennung Grundlagenfächer
Inland
Leistungsnachweise in universitären Veranstaltungen, welchen die rechtswissenschaftlichen Methoden und die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts vermitteln, werden gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 JAG (2003) anerkannt.
Ausland
Leistungsnachweise in universitären Veranstaltungen, welchen die rechtswissenschaftlichen Methoden und die philosophischen, geschichtlichen und gesellschaftlichen Grundlagen des Rechts (z.B. Römisches Recht, Rechtsphilosophie) vermitteln, werden gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 JAG (2003) anerkannt.
Im Ausland für die Meldefristverlängerung zum Freiversuch gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4 JAO von 2003 erbrachte Leistungsnachweise, werden nicht gleichzeitig als Leistungsnachweise im Sinne der Studienordnung anerkannt. (keine Doppelverwertung).
Antrag / Zuständigkeit
Bitte senden Sie Ihre Leistungsnachweise mit Stempel und Unterschrift oder mit Verifizierungscode als Scan-Datei per E-Mail oder als Kopie per Post an das Prüfungsbüro.
Weitere Informationen
- Allgemeine Informationen zum Modul Grundlagen des Rechts