Im Reisebus durch den Schengen-Raum
Der Gerichtshof sollte die im Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts zur Klärung der Kontrollpflicht von Busunternehmern an den Schengen-Binnengrenzen aufgeworfenen Fragen beantworten (Vorlagebeschluss des BVerwG v. 1.6.2017, Az. 1 C 23/16).
Zur Auslegung des einschlägigen Unionsrechts haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der mündlichen Verhandlung als Vertreter der Klägerin, der Beklagten, eines Mitgliedstaats oder der juristischen Dienste der europäischen Organe Stellung genommen. Dabei konnten sie auf die Argumentation zurückgreifen, die sie im vorbereitenden Schriftsatz entwickelt hatten.
So konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht nur das rechtliche Problem diskutieren und einen vertieften Einblick in die Systematik des Europarechts erlangen. Sie verbesserten gleichzeitig auch ihre rhetorischen Fähigkeiten, ihre Argumentationsführung und ihre Schlagfertigkeit. Das Gericht entschied in beiden Vorlagefragen zugunsten der Klägerin und folgte dabei weitestgehend der vorangegangenen Argumentation der beiden Generalanwälte.
Das vollständige Urteil der MEUC Richterinnen und Richter findet sich hier.
Eine Vorbesprechung fand am 07.12.2017 am WHI statt. Die Simulation selbst fand am 12. und 13. Januar 2018 statt.
Den ausführlichen Bericht zur Simulation finden Sie hier.