COVID-19 vor dem EuGH
In diesem Semester konnte die MEUC nicht wie gewohnt in der Walter-Hallstein Bibliothek stattfinden. Im Zuge der Pandemie wurden Präsenzveranstaltungen untersagt und es stellte sich die Frage wie und ob die MEUC überhaupt stattfinden könnte.
Der Lehrstuhl von Professor Ruffert hat sich dazu entschieden, die MEUC in diesem Semester als digitale Verhandlung auszutragen. Das neue Format warf viele Fragen auf: Würden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das neue Format annehmen? Wie gestaltet sich der Dialog zwischen Richterbank und den Vortragenden, wenn dieser durch technische Probleme jederzeit unterbrochen werden kann? Besteht die Möglichkeit für informelle Randgespräche? Wie können sich die Richterinnen und Richter ungestört austauschen, das weitere Vorgehen besprechen und schlussendlich zu einem Urteil kommen?
In der Sache wurde die aktuelle COVID-19 Pandemie und die zahlreichen, mit ihr einhergehenden Rechtsfragen aufgegriffen. Es ging um die von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen der Grenzschließungen und -kontrollen, den Exportstopp von wichtiger medizinischer Schutzkleidung, sowie Einschränkungen im freien Warenverkehr. Diese Fragen wurden in einer konkreten Beschwerde der Kommission zusammengefasst: Drei fiktive Unionsbürger beschwerten sich bei der Kommission über die von der Bundesrepublik Deutschland (für Simulationszwecke angepasst und verschärft) getroffenen Maßnahmen. Die Kommission fasste diese zusammen und strebte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland an.
Den Bericht zur diesjährigen MEUC finden Sie hier.
Das Urteil des MEUC EuGH finden Sie auf Englisch hier.