Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Prüfungsregeln

Wir verweisen ausdrücklich auf die Prüfungs- und Studienordnungen, die Sie bitte den Rechtsgrundlagen entnehmen.

Allgemeine Hinweise zu Hausarbeiten und Studienarbeiten

Hausarbeiten werden digital geschrieben und über das Prüfungsmoodle abgegeben. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Umfang und Formalien in den Prüfungsmoodlekursen.

Studienarbeiten als Teil der Schwerpunktprüfung müssen in Papierform abgegeben werden; bitte heften Sie die Arbeiten auf einen Heftstreifen und verzichten auf jegliche Art, diese zu binden. Der Umfang ist in der Prüfungsordnung festgelegt. Auf Anforderung ist die Arbeit in elektronischer Form (E-Mail, Datenträger etc.) in einem gängigen Dateiformat zur Verfügung zu stellen.

Der Prüfungsausschuss gewährt keine Fristverlängerung für die Anfertigung von Hausarbeiten oder Studienarbeiten, wenn die Festplatte zerstört wird oder die Daten auf andere Art und Weise verloren gehen. Bei der Anfertigung von Arbeiten mit dem Computer ist stets mit Datenverlusten zu rechnen. Diese Umstände sind bei der Erstellung der Hausarbeiten und Studienarbeiten zu berücksichtigen. Es besteht immer die Möglichkeit bzw. die Verpflichtung, eine Sicherheitskopie zu erstellen.

 


Klausurregeln für Aufsichtsarbeiten

(Prüfungsausschussbeschlüsse vom 1.10.2003, 13.11.2003, 7.02.2008, 19.03.2009, 5.10.2009, 28.04.2011, 21.04.2016, 15.12.2017, 29.10.2019, 25.11.2021 u. 07.11.2023)

  1. Voraussetzung für die Teilnahme an den Klausuren ist die fristgemäße Anmeldung. Sofern der Name eines Prüflings nicht auf der Teilnehmerliste erscheint und bei der Schwerpunktbereichsprüfung auch keine Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung vorgelegt werden kann, hat der Prüfling den Raum zu verlassen. Im Zweifelsfall ist ein Mitschreiben unter Vorbehalt möglich; die Klausur wird aber nur gewertet, wenn sich im Nachhinein erweist, dass eine wirksame Anmeldung vorgelegen hat. Schreibpapier wird nur für die Schwerpunktprüfung zur Verfügung gestellt. Für alle anderen Klausuren ist eigenes Papier mitzubringen.
  2. Die Arbeiten sind gut leserlich mit Tinte oder Kugelschreiber anzufertigen. Unleserliche Stellen können nicht gewertet werden.  
  3. Die  Seiten der Klausur sind zu nummerieren und mit Namen und Matrikelnummer – bei der Schwerpunktprüfung nur mit Matrikelnummer – zu versehen. Beim Beschreiben ist rechts ein Drittel Rand freizulassen. Das Ende der Klausur ist mit der Unterschrift kenntlich zu machen. Bei der Schwerpunktprüfung ist wegen der in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Anonymisierung mit der Matrikelnummer zu unterschreiben. 
  4. Das Verlassen des Raumes ist nur zum Besuch der Toilette zulässig. Zu diesem Zweck darf jeweils nur eine Person den Raum verlassen. Die Klausurunterlagen, insbesondere der Sachverhalt, sind bei der Aufsicht zu hinterlegen.  
  5. Bei der Schwerpunktprüfung dürfen beschriebenes oder unbeschriebenes Papier sowie die Aufgabenstellungen bei endgültigem Verlassen des Klausurraumes nicht mitgenommen werden und sind mit der Lösung abzugeben. 
  6. Die Prüflinge haben darauf zu achten, dass die Abgabe der Klausur protokolliert wird. Dies gilt ebenso für den Fall, dass die Klausur vorzeitig abgegeben wird. Nur durch das Protokoll kann die Abgabe der Klausur nachgewiesen werden. Nicht abgegebene Klausuren werden mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet.  
  7. Bei den Klausuren dürfen Mobiltelefone oder anderweitige elektronische Kommunikationsmittel (z.B. Smartwatches) nicht verwendet werden. Das Aufbewahren von Mobiltelefonen oder anderweitigen Kommunikationsmitteln auf dem Tisch oder das Mitnehmen auf die Toilette wird als Täuschungsversuch geahndet.
  8. Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig. Unschädlich ist es allein, Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel anzubringen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden. Wo diese angebracht werden, ist freigestellt.

  9. Nicht fachspezifische Wörterbücher mit Ausnahme elektronischer Wörterbücher sind für Klausuren außerhalb der Schwerpunktprüfung als Übersetzungshilfe grundsätzlich zugelassen. Für Klausuren im Bereich „Fachorientierter Fremdspracherwerb“ geben die Lehrenden bekannt, ob Wörterbücher zugelassen werden.