Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Rückgabe von Prüfungsunterlagen und Einsichtnahme

Rückgabe korrigierter Arbeiten / Einsichtnahme für Schwerpunktprüfung

In Präsenz geschriebene Klausuren werden i.d.R. an gesonderten Besprechungsterminen im folgenden Semester besprochen und ausgegeben. Die Arbeiten sind von den Studierenden abzuholen. Nicht abgeholte Arbeiten werden drei Semester (18 Monate) nach dem Klausur- bzw. Abgabetermin vernichtet, § 117 Abs. 2 S. 2 ZSP-HU.

Bei digital abgewickelten Prüfungen werden die Bewertungsbegründungen über Moodle bekannt gegeben. 

  • Bestandene Präsenzklausuren werden am Besprechungstermin – danach bei den jeweiligen Lehrstühlen – ausgegeben.
  • Nicht bestandene Präsenzklausuren können in der Regel bereits nach Veröffentlichung des Ergebnisses in AGNES im Prüfungsbüro in der Abholsprechstunde abgeholt werden.

Arbeiten der Schwerpunktprüfung werden nicht ausgegeben. Es wird digitale Einsichtnahme in Studienarbeit und Schwerpunktklausur gewährt. Aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes bitten wir Sie, den Antrag auf Einsichtnahme erst zu stellen, nachdem beide Prüfungsleistungen benotet wurden. Ihre Anfrage auf Einsichtnahme stellen Sie bitte an das Prüfungsbüro über Ihre HU-E-Mail-Adresse.

Gegenvorstellung 

Gegen Bewertungen einzelner Prüfungs- oder Studienleistungen kann eine Gegenvorstellung (Remonstration) erhoben werden. Das Remonstrationsverfahren ist in § 118 Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) geregelt. Wir empfehlen, die Remonstrationen von Klausuren und Hausarbeiten schnellstmöglich nach dem Besprechungstermin einzureichen.  

Remonstrationen von Leistungen der Schwerpunktprüfung müssen innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Schwerpunktzeugnisses oder des Bescheides über das Nichtbestehen erhoben werden.

Folgende Unterlagen sind im Prüfungsbüro unter Angabe der E-Mail-Adresse POSTALISCH einzureichen:

Präsenzklausuren und Hausarbeiten mit Abgabe in Papierform:

  • formloses Schreiben an den Prüfer/ die Prüferin adressiert, mit Begründung (Gutachten) in zweifacher Ausfertigung
  • Original der Arbeit und Kopie

Digital abgewickelte Prüfungen:

  • formloses Schreiben an den Prüfer/ die Prüferin adressiert, mit Begründung (Gutachten) in zweifacher Ausfertigung
  • einmaliger Ausdruck der kompletten benoteten Arbeit

Schwerpunktprüfungsleistungen:

  • formloses Schreiben an die Prüfer*innen, mit Begründung (Gutachten) in dreifacher Ausfertigung

 

Die Entscheidung über die Gegenvorstellung wird in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Antragseingang durch schriftlichen Bescheid bekannt gegeben, § 118 Abs. 4 ZSP-HU.