Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Rücktritt: Krankmeldung und Verhinderung

Das Nichterbringen von Prüfungsleistungen ist in § 107 der Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) geregelt.

Ohne Begründung kann ein Rücktritt bis zu einer Woche vor dem Prüfungstermin über AGNES erfolgen. Bei Anmeldung zur Schwerpunktprüfung kann der Rücktritt vor der ersten Teilleistung in Textform per E-Mail von der HU-Mail-Adresse an das Prüfungsbüro erklärt werden.

Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest einzureichen, in welchem unter Angabe der Krankheitsdauer Art und Ausmaß der durch die Erkrankung hervorgerufenen Leistungsminderung beschrieben ist (= Beschreibung der Symptome). Grundlage des Attestes muss eine unverzügliche Untersuchung, in der Regel eine Untersuchung spätestens am Tag der Prüfung sein.
Das Attest muss spätestens innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin im Prüfungsbüro  vorliegen, sonst wird die Prüfung mit „nicht bestanden“ (0 Punkte) bewertet. Bitte verwenden Sie das Musterformular, welches auf der zweiten Seite ausführliche Erläuterungen für Sie und die Ärzt*innen enthält .

Sonstige wichtige Verhinderungsgründe (z.B. Erkankung des Kindes, Unglücksfälle, Todesfälle) müssen entsprechend glaubhaft gemacht werden.

 

Bitte unbedingt beachten:

  • Keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen einreichen; diese genügen den Anforderungen des Prüfungsrechts nicht!
  • Die verspätetet Anzeige einer Erkrankung oder eines anderen Verhinderungsgrundes führt zur Bewertung der Prüfung mit „nicht bestanden“ (0 Punkte).

Die Anerkennungen der Krankmeldungen / Verhinderungsgründe werden im Prüfungskonto entsprechend verbucht.