Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Matthias Ruffert

COVID-19 und Asylrecht


Die MEUC fand im Sommersemester 2021 EuGH-Verhandlung statt. Es ging um ein Vorabentscheidungsersuchen des BVerwG und um Fragen zur Dublin III-Verordnung sowie zum europäischen Asylrecht:

Italien hat aufgrund der COVID-19 Pandemie keine Überstellungen von Asylsuchenden mehr angenommen. Das deutsche Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat daraufhin verhindert, dass die Zuständigkeit für diese auf Deutschland übergeht. Durfte es das?

Es geht um die Frage, ob die Dublin-III-Überstellungsfrist unterbrochen wird, wenn die Behörden die Vollziehung von Überstellungsentscheidungen aufgrund der Covid-19-Pandemie selbst aussetzen (Beschl. v. 26.1.2021, Az. 1 C 52.20).

Das BVerwG fragt sich nun, ob eine behördliche Aussetzung der Vollziehung aufgrund einer tatsächlichen Unmöglichkeit der Überstellung wegen einer Pandemie den Lauf der Frist unterbricht oder nicht.

Diesen und den weiteren Vorlagefragen müssen sie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der MEUC stellen und in der simulierten Gerichtsverhandlung (via Zoom) beantworten.

Nach einer intensiven und anspruchsvollen Verhandlung hat der MEUC-EuGH folgendes Urteil erlassen hier.